Ehepartner nachträglich ins grundschuldbelastete Grundbuch eintragen lassen. Was muß bei Bank und Notar beachtet werden?

3 Antworten

Solange die bestehenden Darlehens- und Sicherstellungsverträge mit der Bank unverändert bleiben, muß die Bank auch nicht zustimmen. Deine Frau haftet nach der Änderung zwar nicht persönlich, wohl aber dinglich, d. h. mit ihrer Haushälfte. Die Grundschuld lastet ja auf dem kompletten Haus und wenn es im krassesten Fall versteigert wird, dann wird natürlich auch das komplette Haus versteigert.

Kein Problem. Einfach Notartermin machen und auf die Kreditkonstellation hinweisen. Eine Zustimmung der Bank ist nicht erforderlich. Manche Banken wollen wegen der dinglichen Haftung noch eine unterschriebene Sicherungszweckerklärung. Dies ist jedoch wegen der dinglichen Haftung kein Problem. Nur die persönliche Haftung sollte ausgeschlossen sein.

Du kannst ganz einfach die Auflassung eines hälftigen Miteigentumsanteils auf deine Frau erklären. Dies wird vom Notar eures Vertrauens beurkundet und dann anschließend Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gestellt. Die finanzierende Bank muss nicht zustimmen, denn die Grundschuld lastst nach wie vor auf der gesamten Wohnung. Deine Frau erwirbt also eine bereits belastete Hälfte. Das heißt aber nicht, dass sie persönlich für die Darlehensforderung haftet, sondern nur dinglich mit eben dieser Hälfte im Falle der Nichtzahlung der Darlehensraten durch dich. Mit dem Nießbrauch kann ebenfalls nur ihre Hälfte belastet werden.