Eheliches Kind aber vom anderen Erzeuger

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hi ist ein schweres thema wenn sie nicht möchten das er das kind sehen soll kann das nur vor gericht geklärt werden aber wenn es ihnen egal ist das er ihre tochter sieht und nur wollen das ihre famiele darunter nicht leidet sprechen sie mit ihm termine ein damit er an den tagen das kind sehen kann.

Geh zum Jugendami und lass Dich beraten die wissen da besser Bescheid. Normalerweise kann Dein Ehemann die Vaterschaft abstreiten und dann wird bei ihm und von dem möglichen Vater (nennt sich leider so) ein vaterschaftstest gemacht und dann hast Du schwarz auf weiß das er der Vater ist und er muß zahlen, wenn Du das nicht willst weil Dein Mann Dein Goldstück genauso wir Eure anderen beiden Kinder liebt und auch anerkennt würde ich dem leiblichen Vater das Kind nicht mehr geben. Er hat dann nämlich ohne die anerkannte Vaterschaft keine Rechte an dem Kind da das Kind rein rechtlich ja das Kind von Deinem Mann bzw. ein eheliches Kind ist und Euren beiden anderen Kindern vor dem Gesetz gleich sind. Aber so Väter liebe ich: Spass mit einer Frau haben wollen, ein Kind zeugen aber keine Pflichten eingehen wollen aber angebliche Rechte einfordern so geht das nicht. Lass Dich echt beim Jugendamt beraten. Du kannst übrigens super stolz auf Deinem Mann sein, pflege ihn gut denn auch er ist ein seltenes Goldstück.

joana2010 
Fragesteller
 26.03.2010, 11:35

Oh ja mein Mann ist schon was besonderes und er liebt die kleine genauso wie die großen!Danke schön

Banderas52  13.08.2010, 10:06

Genau so ist es, gut formuliert!

Also im Augenblick hat er überhaupt keine Rechte. Offiziell ist dein Ehemann der Vater, der biologische Vater kann nix beweisen und auch nix erzwingen. Fullstop. In der Ehe geborene Kinder bekommen immer den Ehemann zugeschlagen, das gilt sogar noch 10 Monate nach der Scheidung. Lies mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaft#Deutsches_Recht

joana2010 
Fragesteller
 26.03.2010, 11:36

Danke schön ihr seid mir echt ne Hilfe!

, . ? ! wir sind die Satzzeichen

Was ich Deinem Wirrwar entnehme: Der Vater will nicht zahlen, aber das Kind sehen und manipulieren? So einfach ist das nicht: Wer Rechte hat, hat auch Pflichten - und umgekehrt.

Hole Dir Hilfe beim Jugendamt und lass notfalls das Umgangsrecht ausschließen.

Der Vater hat nicht nur Rechte, er hat auch Pflichten. Rein rechtlich ist das Kind ehelich und solange keine andere Vaterschaft festgestellt wurde und das Kind in einer Ehe geboren wurde, bleibt es ein eheliches KInd und er hat keinerlei Rechte. Er kann natürlich über ein Gericht in einer Vaterschafts-Feststellungs-Klage erreichen, dass von Gerichts wegen ein Vaterschaftstest angeordnet wird. Diesen Test könnte er aber auch freiwillig, ohne gerichtliche Anordnung machen lassen, lediglich Dein Einverständnis ist erforderlich. Wird der "Erzeuger" dann als Vater festgestellt, allerdings mit allen Rechten UND Pflichten, wäre er auch unterhaltspflichtig. Es ist eigentlich nicht in Ordnung, aber wenn, wie Du sagst, er sich ohnehin nur sporadisch meldet und Euer Familienleben darunter leidet, solltest Du ihm vll. die Kleine einfach nicht mitgeben. Rein rechtlich ist sie erst einmal ehelich, solange bis der "Erzeuger" etwas unternimmt. So könnte er zeigen, wieviel ihm wirklich an seiner Tochter liegt und vor allem würde er dann - zwangsläufig- anerkennen müssen, dass er als Vater nicht nur Rechte hat (die er ja lt. eigener Aussage kennt) sondern auch Pflichten (die ihm offensichtlich noch nahe gebracht werden müssten) und diesen dann auch nachkommen.