Ec Karte verloren , spät bemerkt wer haftet bei schäden?
Guten morgen , ich habe am Donnerstag dem 18.4 als ich Geld abheben wollte bemerkt dass meine ec karte nicht mehr in meiner Geldbörse ist , daraufhin habe ich sofort die Karte sperren lassen , wenn ich nun zurückdenke habe ich die karte zuletzt am samstag den 13.4 benutzt, da ich genug Bargeld mit mir hatte , habe ich die karte bis zum Donnerstag nicht gebraucht ,leider ist mir erst am Donnerstag den 18.4 der Verlust der Karte aufgefallen . Zählt diese späte Bemerkung des Fehlens der Karte , denn bereits als grob fahrlässig , falls jemand die Karte missbraucht hat ? Oder haftet die Bank bei Schäden
4 Antworten
Die Haftung wird erst beendet, wenn du die Sperr-Hotline angerufen hast. Bei dem Gespräch wirst du über die näheren Umstände befragt.
Wenn du Internet-Banking hast, kannst du schnell herausfinden, ob mit deiner Karte / wo bezahlt worden ist. Du öffnest die Seite mit deinem Konto und siehst dort alle Kontobewegungen.
Mit der EC Karte kann man nix anfangen. Mit welchen Schäden rechnest du.
Nunja, eventuelles online shopping etc.
Erst nach Verlustmeldung haftet die Bank, falls danach die Karte mißbräuchlich genutzt wird.
Das sehe ich im Streitfall recht pragmatisch - Du würdest nachweisen müssen !, das sich zum Zeitpunkt X die Karte nicht mehr in Deinem Besitz befand. Und vermutlich würde es als grob fahrlässig eingestuft werden , den Verlust der Karte erst nach 5 Tagen zu bemerken respektive zu melden.
Warum fragst Du dann erst?
Grob fahrlässig kannst Du nur handeln wenn du die Folgen billigend in Kauf nimmst.... Da du den Verlust nicht früher bemerkt hast, konntest du den Hsndlungsbedarf auch nicht früher erkennen und man kann keine grobe Fahrlässigkeit unterstellen
Danke für die Antwort,mal sehen was die Bank am Dienstag dazu sagen wird.
Vielen Dank für die Antwort,dies dachte ich mir auch , dachte mir jedoch das vllt sich einer mit der Materie auskennt und mir meine Sorgen nehmen kann .
Einfache Gegenfrage - sind denn bis dato überhaupt unberechtigte Abbuchungen erfolgt? Sind im Online-Banking Vormerkungen für Abbuchungen erkennbar?
Ich habe mehrere Kreditkarten und Bankkarten ständig bei mir, benutze sie aber ehr selten. Ich hole mein Taschengeld meist 2 mal im Monat ab und ansonsten nehme ich die Karten kaum vor. Wenn da eine Karte fehlt könnte es bei mir Monate dauern bis ich den Verlust einer einzelnen Karte bemerken würde.
Leider besitze ich kein Online Banking , deswegen auch die Frage und die Sorge , und dann bemerkt man dieses auch erst am Donnerstag Abend . Dumm gelaufen einfach alles.
Genauso gehe ich auch vor , einmal die Woche oder alle zwei .
So ist es.
Das stimmt so ohne Weiteres schlichtweg nicht. Die Bank muss zunächst immer die unautorisierten Zahlungen erstatten. Auch ohne Verlustmeldung. Im Detail muss man zunächst mal schauen, was wie mit der Karte angestellt wurde.
Wurde die Karte für eine Lastschrift verwendet? Dann ist die Verlustmeldung sogar fast egal, denn dann macht man eine Rücklastschrift und der Händler ist der Dumme, der die Unterschrift nicht richtig kontrollierte und sich den Ausweis nicht zeigen lies.
Wurde sie samt PIN verwendet für eine Bar-Abhebung o.ä.? Dann hat der Kunde ein Problem, da er erst ,mal plausibel beweisen muss, dass er die PIN nicht gleich mit verloren hat.
Und bei neumodischen Bezahlen via NFC ohne weitere Unterschrift und PIN. Hier trifft dann schon eher zu, was du geschrieben hast. Da ist die zeitnahe Sperre unheimlich wichtig. Die Beträge, die man für so etwas verwenden kann, sind aber auch auf meist 25€ begrenzt.
Musst du mit deiner Bank erörtern, wie die den Sachverhalt sieht. Ich meine: in den paar Tagen könntest du groß gestoppt haben und dann einfach sagen: "ich möchte will es behalten aber nicht zahlen, melde ich Mal als verloren und lass die Karte sperren"
Wenn ich das gerade so schreibe, denke ich es bleibt an dir hängen. Weil woher soll man wissen ob du nicht den Laden über den Tisch ziehen willst.
Wenn ich mir was kaufen , möchte dann zahle ich dafür auch. Die Pin Nummer ist im Kopf wodurch , falls ein Schaden zustande gekommen ist , was ich nicht hoffe , es nur durch unterschriftfälschung , sepa , oder nfc Zustanden kommen könnte . Die Frage war ob dies als grob fahrlässig zählt , wenn man den Verlust zu spät gemerkt hat .
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn:
- die PIN auf der Karte geschrieben stand
- die PIN zusammen mit der EC-Karte am selben Ort (z.B. in der Geldbörse) aufbewahrt wurde
- die PIN einer anderen Person mitgeteilt und dadurch der Missbrauch verursacht wurde
- die Karte nicht sofort gesperrt wurde
- der Geldbeutel unbeaufsichtigt zurückgelassen wurde
- die Karte in einem Mantel oder einer Tasche war, die frei zugänglich abgelegt wurde
die Karte nicht sofort gesperrt wurde
Das ist so nicht richtig. Die Karte muß sofort nach dem Bemerken des Verlusts gesperrt werden.
Solange Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, haften Sie bis zur Sperre Ihrer SparkassenCard mit maximal 150 Euro und bei Ihrer Kreditkarte mit 0 Euro. Steht laut der sparkasse geschrieben