Ebay Käufer droht mit Klage?
Hallo ihr lieben,
ganz kurz: ich verkaufe auf ebay seit 2007 privat. Ein Käufer hat ein Mischpult bei mir erworben. Er sagt nun das Display wäre defekt und der Lautstärkeregler ebenfalls. Vor Versand der Ware hat es definitiv funktioniert. Aufgenommene Bilder belegen dies ebenfalls. Ich habe das Mischpult unter einem Zeugen getestet, gut verpackt und versandt. Der Käufer will nun, das ich das Gerät bei Ihm abhole und ihm das Geld zurückgebe.
Ich werde das Gerät keinesfalls zurücknehmen. Ich habe dem Käufer geschrieben, dass er bitte die Gebrauchsanweisung lesen soll und das es vor Versandt einwandfrei funktionierte. Wenn es ein Transportschaden sein sollte, soll er sich bitte mit dem Versandunternehmen in Verbindung setzen. Habe jetzt zwei Briefe von einem Rechtsanwalt bekommen.
Soll ich auf das Schreiben von einem Rechtsanwalt überhaupt selbst antworten??? Dieser hat mir eine Frist gesetzt, ansonsten würde er seinem Mandanten empfehlen zu Klagen...
Sowas ist mir noch nie passieret und ich verkaufe seit wie gesagt fast 10 Jahren...
Wie soll ich mich verhalten? Soll ich ebenfalls rechtlichen Rat einholen?
Ich danke für jede Antwort!
6 Antworten
Du sagst selbst, du hast Beweise, dass vorher alles funktioniert hat. Dass du vor dem Versand an eine dir völlig fremde Person grundlos den Gegenstand beschädigst, würde dir kein Gericht der Welt unterstellen ^^.
Daher denke ich, bist du auf der sicheren Seite und ja, ich würde einen Anwalt den Rest regeln lassen.
Hallo,
hast du den Satz mit Gewährleistung und Rücknahme mit in der Auktion gehabt?
ich schreibe immer rein, das die Ware vor Kauf besichtigt und geprüft werden kann und soll, sonst gekauft wie gesehen!
Rechtsanwalt brauchst du keinen . Zumindest nicht bis zu einem Gerichtstermin kommt. Vorher macht das keinen Sinn. Du musst auch den Anwalt von dem nicht bezahlen, solange ein Gericht nicht gegenteiliges anordnet. Auch bei einem möglichen Vergleich zahlt meist jeder seine Auslagen selber.
Es entstehen ja nur Kosten
Wenn du Zeugen hast, die den einwandfreien Zustand bestätigen, würde ich das entspannt sehen.
Ich würde gar nicht reagieren. Wenn allenfalls das du Zeugen hast, die den einwandfreien Zustand belegen.
Dein Käufer kann die Ware schließlich selber auch beschädigt haben beim Auspacken.
Die Seriennummer des Gerätes hast du hoffentlich notiert? Nicht das der sein defektes Gerät nun auf deine Kosten ersetzen wollte. Teile ohne Nummer markiere ich immer an verdeckter Stelle,weil es ja immer solche Vögel gibt.
Den Rechtsanwalt gibt es auch real ?
Gewährleistung wurde aber grundsätzlich ausgeschlossen?
Wenn ja, würde ich es mal drauf an kommen lassen. Bis dies zu einer möglichen Verhandlung kommt, dauert so was gut und gern acht bis 12 Monate. Ist ja nicht so, als hätten Gerichte gerade nichts zu tun.
Ich weiß auch nicht um welchen Wert es nun geht, das sich dies rechnet.
Aus Erfahrung (zum Glück nicht meine) weiß ich das manche auch gern mal bis zu drei Wochen nach dem kauf reklamieren und man mag vermuten, das denen dann was runter gefallen ist oder Flüssigkeiten ausgelaufen.
Direkt nach Ankunft kann es auch Transportschaden sein, aber darauf wollte er sich ja nicht einlassen.
Du hast ihm versichert das der Artikel in Ordnung war bis zur Übergab an den Versanddienstleister.
Damit ist dein Part ja erledigt und deine Mitwirkungspflicht soweit auch.
Ehrlich gesagt würde ich das erstmal aussitzen und schauen, ob der das durchziehen will. es entstehen dir solange keine Kosten, bis an dem Tag der Verhandlung.
Eine Erstberatung kostet meist so 50 Euro, wenn d´sich das nicht verteuert hat. Musst du selber wissen, ob du dies für nötig hältst.
Ein Anwalt wird dir auch nicht mehr sagen können und meist läuft es wenn überhaupt auf einen Vergleich raus. Dem Anwalt würde ich eher nicht schreiben, weil man sich dann auch nichts aus einem möglichen schreiben konstruieren kann. Denn du hast dir nichts vor zu werfen.
Wer weiß ob der nicht einen Anwalt in der Familie hat und das erstmal nur heiße Luft ist.
Hat der Käufer denn viele Bewertungen und vor allem, was hat er für welche vergeben/erhalten.
Er hat so um die 20 und auch eine Negative Bewertung. Also relativ wenige. Ich habe über 250 positive Bewertungen. Ich danke Dir vielmals für die Mühe und den langen Text!
Hast du mal Google gefragt ob das wirklich ein Anwalt ist oder nur ein selbstgemachtes schreiben...?
Wenn er echt existiert würde ich an deiner Stelle auch einen einschalten! Ist immer schwer als Laie gegen jemanden anzukommen der das täglich macht
Ja den Anwalt scheint es zu geben. Soll ich auf das Schreiben von seinem Anwalt selber antworten, oder alles über meinen Anwalt (wegen der von ihm gesetzten Frist).
Ich würde nicht selber antworten!
Hinterher schreibst du minimal was falsches, die drehen das noch 3 mal im Kreis und schon wird es schwer
Ja das dachte ich auch, deshalb habe ich nicht geantwortet. Danke!
Wobei dir klar sein muss, das du auf deinen eigenen Anwaltskosten sitzen bleibst, wenn es nicht vor Gericht geht und du gewinnst. Da ist die Frage, ob sich der Verkauf dann überhaupt gelohnt hat, in den Raum zu stellen.
Soll ich ebenfalls rechtlichen Rat einholen?
Das wäre wohl der beste Rat.
Also nicht selber Antworten auf das Anwaltsschreiben?
Nein, gehe zu einen Fachanwalt für Internetrecht und lass dich dazu beraten.
Vielen Dank!
Ich habe das Gerät sogar zur Besichtigung/Abholung eingestellt. Ansonsten wie Du sagst ''gekauft wie gesehen''. Er hat das Geld überweisen (Banküberweisung). Ja den Anwalt scheint es zu geben. Laut Google. Ich habe auf keines der beiden Schreiben von dem Anwalt reagiert. Der Käufer hätte es ja vorher besichtigen können. Die Option ''Bezahlung bei Abholung, habe ich angeboten.