Ebay-Betrug: Mahnbescheidvordruck oder selbst formulieren?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

die schose hatte ich schonmal. bei mir kam defekte ware an.

halte dich am besten an folgende reihenfolge: fall bei ebay-platform melden. wenn keine antwort innerhalb der frist kommt, geht's weiter. ich hoffe du hast die adresse des verkäufers. die wirst du für die folgenden schritte brauchen.

wenn du eine rechtsschutzversicherung hast (z.b. über deine eltern), dann wird es leicht. rufe dort an -- die leisten oft bis ca. 100 Euro erledigungspauschalen, weil denen anwaltkosten teurer kommen würden.

wenn du keine adresse des verkäufers hast, dann setz dich mit ebay in kontakt, um die zu erfahren. ein anderer weg wäre eine anzeige wegen vermutetem betruges bei der polizei, damit die für dich name und adresse herausfinden. ansonsten gibt es wohl mit dem namen des verkäufers über das meldeamt eine möglichkeit, kostenpflichtig die adresse ermitteln zu lassen.

wenn du die adresse nun hast, schreibst du als nächstes eine zahlungsaufforderung mit deinen bankdaten zur rückabwicklung -- dazu 14 tage frist. wenn bis dahin nichts passiert ist, geht's weiter mit einer mahnung. das kannst du formlos schreiben -- sollte nur mahnung drüber stehen und es sollten weitere rechtsschritte angedroht werden, die der verkäufer kostenmäßig zu tragen hat. wie man sowas schreibt, kannst du ergoogeln. das ganz schickst du diesmal per einschreiben mit rückschein, damit du nachher belegen kannst, dass er tatsächlich die mahnung erhalten hat.

wenn nun nach der neuen 14-tage frist nichts kommt, füllst du ein formular auf "antrag zum erlass eines mahnbescheids" aus und schickst das ding ans gericht. (google). dafür musst du nun erstmal mit verfahrenskosten in vorleistung gehen. der verkäufer bekommt nun vom gericht post und muss sich dazu äußern. wenn er unbegründeten widerspruch einlegt, musst du einfach die sache dem gericht vorlegen, was passiert ist und dann ist er wieder am zug.

als nächstes kommt dann nach ablauf weiterer frist der antrag zum erlass eines vollstreckungsbescheides. wenn dann nichts mehr von der gegenseite kommt, wird dir vom gericht recht gesprochen und du hast einen so genannten "titel" -- also das ding, indem drin steht, dass du recht hast.

nun muss also der verkäufer dir auch die gerichts- und verfahrenskosten zurückzahlen (welche inzwischen bei ca. 70 euro liegen).

wenn keine zahlung kommt, wäre der nächste schritt die zwangsvollstreckung. -- aber in dem punkt, muss ich sagen, kenne ich mich noch nicht so aus. das ist auch mein nächster schritt. mein anwalt sagte aber, man kann auch noch das konto sperren lassen, um dem verkäufer druck zu machen.

achja: die portokosten vom einschreiben kannst du auch als nebenforderung geltend machen; bekommst du also auch nachher vom verkäufer wieder.

wie du aber siehst, ist ein anwalt nicht zwingend erforderlich. ich habe ihn erst eingeschaltet (weil ich's konnte), als die sache gerade im endspurt war. -- hat ja eh die rechtsschutz bei mir gezahlt..

ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen. lg, tilex.

Tilex  24.05.2011, 16:30

achja: in der zahlungsaufforderung sollte die überschrift und der inhalt noch der rücktritt vom kaufvertrag sein, weil nicht fristgerecht geliefert wurde.

Ebay melden, auf jeden Fall, die werden Dir raten zur Polizei zu gehen und eine Anzeioge machen.. Mehr machen die nicht. Es wird immer vergessen,Ebay stellt nur die Plattorm zur Verfüung und will viel Geldverdienen. Die prüfen Ihre Mitglieder nie, oft Adressen , die es nicht gibt, oder der wohnt da nicht. Alles schon gehabt. Internet ist nun mal die größte Betrugsplattform, die es gibt. Wenn Geld nicht da, dann auch keine Ware, steht bei Ebay din. AGB und alles was angezeigt wird muss man bei Ebay immer genau lesen.

Kontaktiere sofort ebay und teile denen mit, dass Du bezahlt aber noch keine Ware bestellt hast. Ebay wird den Verkäufer dann abmahnen. Wenn Du per Lastschrift gezahlt hast, der Verkäufer also das Geld von Deinem Konto abgebucht hat, dann kannst Du diese Lastschrift von Deiner Bank rückgängig machen lassen, bei einer Überweisung durch Dich geht das leider nicht. Wenn der Verkäufer nicht reagiert, hilft wohl nur ein Mahnbescheid, wobei dadurch (erst mal für Dich!) weitere Kosten bei Gericht entstehen. Und ob der Verkäufer sich durch einen Mahnbescheid zur Rückzahlung bewegen lässt, ist auch fraglich. Es war sehr leichtsinnig von Dir, einem Verkäufer mit schlechten Bewertungen überhaupt zu vertrauen! Dafür sind die Bewertungen auf ebay schließlich da, dass man von solchen Verkäufern die Finger lässt!

Achtung! Trotz dass der Verkäufer die Ware nicht schickt, besteht immer noch ein gültiger Kaufvertrag, aus welchem - der Käufer verpflichtet ist zu bezahlen (§ 433 Abs. 2 BGB) und - der Verkäufer verpflichtet ist, die Ware zu schicken (§ 433 Abs. 1 BGB).

Um den bezahlten Kaufpreis zurückverlangen zu können, muss als erstes der Kaufvertrag unwirksam sein. Das geht aber nicht automatisch. Vielmehr musst du dem Verkäufer eine Frist setzen, innerhalb derer er zu liefern hat. Tut er das nicht, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten. Wichtig: Den Rücktritt musst du gegenüber dem Verkäufer ausdrücklich erklären! Das kannst du allerdings bereits mit der Fristsetzung verbinden ("Für den Fall, dass du nicht bis zum ... lieferst, erkläre ich bereits hierdurch ohne weitere Ankündigung den Rücktritt vom Kaufvertrag."). Erst wenn der Rücktritt wirksam (und damit der Kaufvertrag unwirksam) ist, kannst du das Geld zurückverlangen.

wadenbeisser13  24.05.2011, 16:17

richtige antwort, aber beantwortet nicht ihre fragen

blackleather  24.05.2011, 16:32
@wadenbeisser13

Doch, es geht ihr doch darum, die Kohle zurück zu kriegen!

Eine Mahnung ist etwas anderes als ein Mahnbescheid.

Ein Mahnbescheid wird bei Gericht eingereicht und dann amtlich dem Schuldner zugestellt. Dafür musst du die Gebühren bezahlen.

Zunächst würde ich ein Schreiben zustellen, in dem ich ihm eine Frist setze, bis wann der Vertrag (aus eBay-Kauf) zu erfüllen ist. Die eBay-internen Massnahmen hast du bestimmt schon ergriffen.

Erst dann kannst du rechtliche Massnahmen ergreifen.

Wenn der Schuldner im Ausland sitzt, würde ich das Geld abschreiben und meine Lehren daraus ziehen.