Ebay . Ware zu spät verschickt. Käufer will SChadensersatz.

8 Antworten

Da Du ja schon zum zweiten Mal hier die Frage stellst, ist Dir wohl nicht mehr ganz wohl bei der Sache. Wenn Du meinst, weil Du privat verkauft hast, kannst Du nicht verklagt werden, dann haste Dich ganz schön getäuscht. Meiner Meinung nach hast Du einfach die Kohle einkassiert, daß Teil hast Du aber gar nicht. Würde Dich auch verklagen, daß Du mit den Ohren schlaggerst, weil das echt das Allerletzte ist. Du bist einen Vertrag eingegangen und ich hoffe mal sehr, daß der Käufer mit Paypal gezahlt hat, denn dann biste eh ganz schnell Dein Geld wieder los, aber anzeigen wegen Betrug sollte er Dich trotzdem, weil so Leute wie Du lernen nur , wenn überhaupt, wenn sie selber Schaden davon tragen müssen!

Er hat Recht ... er ist mit dem Kauf einen verbindlichen Kaufvertrag eingegangen, den Du erfüllen musst.

Er hat überwiesen und somit seinen Teil erfüllt. Da Du ihn weder drauf hingewiesen hast, dass die Beschreibung einen Fehler enthielt (geht jedenfalls nicht aus Deiner Beschreibung hervor ... ich nehme mal an, der Preis war der Fehler), Du den Artikel auch nicht verschickt hast (keine Zeit gilt nicht) - kann er Dich auf Betrug verklagen.

Viel Spaß mit der Anzeige ... ich würde es auch jederzeit machen!

Worum geht es denn genau ?

So ein gebrauchtes Teil bekommt man doch überall her . z. B. vom Schrotthändler um die Ecke .

Wenn er ein neues Teil einbauen läßt , dann ist das seine Sache .

Er hätte die beweisbar ein Frsit von 10 oder 14 Tagen setzen müssen . Ohne verzug kann er dir gar nichts .

Allenfalls den Mehrpreis für das Teil vom Schrotthändler kann er dir vielleicht in Rechnung stellen.

Bei Ebay versucht sich halt jeder sein selbstgestricktes Recht zu basteln .

Wieso verkaufst du auch Sachen, wenn du keine Zeit hast, sie zu verschicken?

Ich gehe nicht, davon aus, dass du für den ges. Schaden (Werkstattplatz, Leihwagen, etc.) aufkommen musst aber auf jeden Fall für den nicht gelieferten Artikel. An deiner Stelle würde ich - wenn nicht schon längst getan - den Kaufbetrag unverzüglich zurücküberweisen.

PS: Jede Privatperson ist auch strafbar...

Wende dich an einen Anwalt, wenn du kompetenten Rat willst. Das Internet hilft dir nicht.