Durchbruch bei Wohnung zusammenlegen?

3 Antworten

Deine Fragen solltest du mit der Firma abklären, denn die Dauer der Aktion ist vor allem auch abhängig von dem was genau gemacht werden muß, tragende Wand etc.

Die Nachbarn würde ichw egen dem Lärm schon ifnormieren.

Und vom Vermieter würde ich die Genehmigung schriftlich verlangen, sonst mußt du das später ggf. zurückbauen.

das würde ich erstmal mit dem Bauamt abklären, wenn die beiden Wohnungen im gleichen Haus sind, gibts sicher kein Problem, bei verschiedenen Häusern ( Reihenhäusern, ...) musst du auf den Brandschutz achten

Hast Du die Zusage desw Vermieters schriftlich?