Dürfte ich ihn schlagen, ohne dafür angezeigt zu werden?
Heyy,
ich mag es nicht, wenn mir Jungs hinterherschauen/starren, da fühle ich mich so unwohl. In der 5. Klasse saß ich mal neben einem Jungen und der hat mit seiner Hand über meinen Oberschenkel gestrichen... eww 🤭😣 Sowas ist halt wirklich seeeeehr unangenehm und ging für mich halt schon zu weit, aber ich hab nichts gesagt. 🤦♀️ Weiß nicht, ob das schon Belästigung war (für mich jedenfalls schon).
Angenommen ein Junge würde mich anfassen (ka, halt Po oder Hüfte oder so), dürfte ich ihm dann eine knallen (also ihm eine Ohrfeige verpassen)? Eigentlich hat er mich dann ja belästigt oder?
Liebe Grüße
19 Antworten
Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Gut, das mit Notwehr verteidigt werden darf. Wenn du also begrabscht wirst, fällt die Ohrfeige unter Notwehr.
Das bedeutet aber nicht, dass du dafür nicht angezeigt werden darfst. Es bedeutet, dass du dafür nicht rechtlich belangt werden darfst.
Die Ohrfeige ist auch nicht der klügste Weg, um sexuelle Belästigung zu beenden, da es durchaus sein kann, dass die Sache eskaliert. Sag einfach laut ( erst recht wenn Unterricht ist), dass er dich nicht anfassen darf und dass das sexuelle Belästigung ist.
So schnell kannst du gar nicht schauen, ist die Hand weg und der übergriffige Junge hat Probleme mit Lehrer/Lehrerin.
Auch sonst ist das Aussprechen, dass es sich hierbei um sexuelle Belästigung handelt sehr wirksam. Wenn Leute um dich herum sind, ist das laut werden der beste Schutz. Glaub mir, für ihn ist das wesentlich peinlicher als für dich.
Danke für den Stern.
Natürlich darfst du dich wehren wenn jemand dich irgendwie rechtswidrig "angreift" (wobei es um darum geht das er deine Rechte verletzt, es muss nicht unbedingt ein physischer Angriff im klassischen Sinn sein), allerdings muss deine Reaktion angemessen sein und sowieso überhaupt erforderlich sein um den Angriff "abzuwehren" um als Notwehr zu gelten.
Wie das im Einzelfall bewertet wird müsstest du natürlich einen Anwalt oder sonstigen Experten fragen.
Ich könnte mir durchaus vorstellen das eine Ohrfeige bei sexueller Belästigung als Notwehr durchgeht, aber ich bin kein Experte. Wenn du den Typen KO haust weil er n schlechten Anmachspruch bringt, mal als übertriebenes Beispiel, wäre das natürlich nicht okay.
Du darfst dich gegen einen gerade stattfinden Angriff notfalls auch körperlich zur Wehr setzen, wenn dir kein milderes Mittel zur Verfügung steht und der Angriff nicht anders unterbunden werden kann. Mit anderen Worten: Ja.
Allerdings sollte ihm durch deinen Schlag nicht das Trommelfell reißen oder so. Und ich rede hier wirklich von dem Fall, dass er dich sexuell motiviert anfasst, dir nicht bloß hinterhersieht o.ä.
Also wenn dir jemand über den Oberschenkel streicht oder auf den Po haut dann könntest du ihm natürlich eine verpassen, aber fürs hinterherschauen nicht, du könntest „höchstens“ sagen er soll aufhören dich anzustarren!
Schöne Grüße
Das ist Belästigung (meiner Meinung nach zumindest). Ich würde dann einfach sagen dass er damit aufhören soll. Und wenn er weiter macht den Lehrer oder Eltern dazuschalten. Lg sowaswieanonym