Dürfen Menschen ohne Fahrerlaubnis in einem Notfall fahren?

17 Antworten

Zunächst mal nein. Bei den Beispielen, die du genannt hast, gibt es immer bessere Alternativen, als jemanden ohne Führerschein fahren zu lassen.

Es kann Ausnahmen geben, aber dann muss wirklich klar sein, dass jede andere Lösung schlechter gewesen wäre.

Nein. Die Gefahr dass dabei noch was passiert ist auch hoch.

Grundlegend bleibt das führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Raum immer ein eigener Straftatbestand, wenn der Fahrzeuglenker ( auch in einem Notfall ) nicht die dazu nötige Fahrerlaubnis besitzt.

Nur in ganz besonderen Notfällen KÖNNTE ein Gericht einen solchen Straftatvorwurf noch aussetzen. So was wäre aber nur auf ganz wenige Notfälle anwendbar, in denen dieses rechtswiedrige Handeln wirklich unmittelbar ohne Alternative ein Menschenleben nachweislich gerettet hätte.

Dann muss aber halt ein Gericht feststellen und erkennen, dass besagter Gesetzverstoss zur Umgehung einer akuten Gefahr für Leib und Leben beteiligter Personen wirklich nötig war.

Nehmen wir mal folgende Beispiele mit MÖGLICHER Strafaussetzung :

- Fahrer würgt mitten in der Ödnis wegen eines Herzinfarktes auf einem Bahnübergang das Fahrzeug ab. Fahrzeug lässt sich per Muskelkraft nicht dort entfernen.

- selbiges könnte auf einer Autobahn kurz vor einer Ausfahrt gelten, wenn man denn ans Steuer gelangen könnte.

Diese Handlungen beziehen sich aber nur auf soweitiges Handeln, das Fahrzeug aus dem akuten Gefährdungsbereich herauszubringen und den gerufenen Rettungskräften an einem geeigneten Ort Zugang und Erste Hilfe / Bergung der Person in DEUTLICHER Senkung ihres eigenen Risikos zu verschaffen.

Dieses Handeln der akuten Gefahrenabwehr darf aber wirklich nicht weiter, als unbedingt nötig ausgeübt werden. Nur dann kann das Strafverfahren wegen Fahren ohne FE unter dem Aspekt Nothilfe als notwendige Abwendungshandlung von einer Strafverfolgung zurückgestellt und ggf. ausgesetzt werden.

2012jane  28.07.2018, 11:44

Und dann?

Auf den Bahnschienen oder der Autobahn einen ohnmächtigen Menschen aus dem Auto holen und dann auf einen anderen Sitz hieven, nur damit man das Fahrzeug dann ein paar Meter weiter fährt?

Da wär ich froh die Person überhaupt bewegt zu bekommen - da setz ich ihn doch nicht wieder rein. Kostet ja auch alles unnötig Zeit; die ich auf einem Bahnübergang vielleicht gar nicht habe.

Mensch raus, Auto stehen lassen wo es ist.

Eine „realistische“ Situation wäre eher eine Flucht vor einer Naturkatastrophe oder bei direkter Bedrohung durch Gewaltandrohung, wenn ein Fahrzeug die einzige Möglichkeit ist vom Täter fliehen zu können.

Hallo.

Ich würde sagen die Gefahr so groß ist, das normal mit Sonderzeichen Blaulicht und Martinshorn gegeben sind muss er Leib und Leben das machen.

War hier vor 2 Wochen jemand angezeigt worden, ist freigesprochen.

Ein Rettungswagen war nicht zu bekommen laut Leitstelle.

Mit Gruß

Bley 1914

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt rechtlich gesehen den "rechtfertigenden Notstand"

Also ich sag mal... im aller schlimsten Fall wenn es irgendwie nicht anders möglich sein sollte kannst du evtl einen Freispruch bekommen.

Erlaubt ist es dennoch nicht, es wird in dem Fall ggf nicht geahndet.

Jetzt ist es aber so das man im Notfall eh niemanden Spazieren fährt. Meist ist es die beste Lösung die 112 zu wählen die Schicken dann einen RTW und da kann man zb so eine Geburt auch Problelos an Ort und Stelle durchführen...