Dürfen Beamte in NRW nebenberuflich studieren?

2 Antworten

selbstverständlich dürfen Beamte (auch in NRW) nebenberuflich studieren - das ist auch nicht anzeigepflichtig beim Dienstherren, weil es keine Nebentätigkeit ist

für die Prüfungen etc. musst Du Urlaub nehmen

ob es beruflich nützt, steht auf einem andern Blatt - der Diesntherr muss auch mit nebenberuflich abgeschlossenen Studium keine andere Tätigkeit zuweisen (insbesondere gibt es keine Aufstiegsautomatik)

Du musst trotz deinem nebenberuflichem Studium, deine Beamtenpflichten erfüllen.

Eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich, da du damit kein Entgelt erzielst.