Dürfen Bahn kontrolleure mich mit gewalt festhalten?

16 Antworten

In begrenztem Maße, ja! Jeder Bürger hat das Recht eine Person, die er gerade in flagranti bei einer Straftat erwischt hat festzuhalten und die Polizei zu rufen.

ABER

- Stolpert der Verfolgte auf ner Treppe, weil du nur den Jackenzipfel erwischt hast oder

- verletzt du den Festgenommenen (Arm bricht, weil du zu grob bist, Platzwunde, weil du ihn gegen eine Wand schubst, Hämatom, weil du ihn zu stark fest hältst)

dann ist das trotzdem Körperverletzung.

Viele Kontrolleure verzichten deshalb auf sowas, weil die Gefahr immer groß ist, selbst dabei eine Straftat zu begehen.

Leistet der Festgenommene keinen Widerstand, kann man ihm natürlich den Weg versperren oder ihn festhalten ohne ihn zu verletzen.

Wird man beim Versuch der Festnahme selbst angegriffen gilt mMn auch die Notwehr.

https://strafverteidigung-hamburg.com/2097/jedermann-festnahmerecht-%C2%A7-127-stpo/

Jeder darf dich begründet festhalten, auch sie. Das ist beispielsweise auch bei Ladendetektiven so.

... nein, natürlich nicht; das dürfen nur Kontrolleure und dann aber auch nur mit Gewalt, nicht mit gewalt.

Ja, solange eine mögliche Straftat vorliegt, ist jede Person dazu befugt, den Täter auch gegen seinen willen verhältnismäßig festzusetzen bis die Polizei kommt.

Jeder darf Dich Festhalten.