Dürfen Azubis über 18 Jahre auch nachts Arbeiten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Personen über 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht. Aber es müssen trotzdem die Regeln des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Nachtschichten sind nicht verboten, aber im Rahmen der Ausbildung muss natürlich immer jemand da sein, der den Azubi ausbildet. Entweder der Ausbilder selber oder eine mitausbildende Fachkraft (also z. B. keine ungelernte Aushilfe).

Wenn also während der Nacht wirklich vom Ausbilder oder einer Fachkraft ausgebildet wird, dann steht dem nichts im Wege.

Den Text des Arbeitszeitgesetzes findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html

Da du kein Jugendlicher mehr bist, sondern nun als Erwachsener zählst gilt das Jugendarbeitsschutzgesetzt für dich nicht mehr und du darfst nachts arbeiten.

das darfst du

RusInfanterie 
Fragesteller
 25.01.2012, 16:40

auch alleine?