Dürfen Azubis über 18 Jahre auch nachts Arbeiten?
Hallo zusammen, ich bin 21 jahre alt und mache meine Ausbildung an einer Tankstelle. Meine frage wäre ob ich auch Nachtsschichten machen darf oder das gesetzlich verboten ist?
4 Antworten
Für Personen über 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht. Aber es müssen trotzdem die Regeln des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Nachtschichten sind nicht verboten, aber im Rahmen der Ausbildung muss natürlich immer jemand da sein, der den Azubi ausbildet. Entweder der Ausbilder selber oder eine mitausbildende Fachkraft (also z. B. keine ungelernte Aushilfe).
Wenn also während der Nacht wirklich vom Ausbilder oder einer Fachkraft ausgebildet wird, dann steht dem nichts im Wege.
Den Text des Arbeitszeitgesetzes findest du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Hier findest du entsprechende Hinweise: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit%20f%C3%BCr%20Vollj%C3%A4hrige
Da du kein Jugendlicher mehr bist, sondern nun als Erwachsener zählst gilt das Jugendarbeitsschutzgesetzt für dich nicht mehr und du darfst nachts arbeiten.
das darfst du
das weiß ich nicht
auch alleine?