Dürfen Hartz4 Empfänger ein Auto und das Vermögen von 7500,-€ besitzen?

4 Antworten

Nicht nur Erwachsene dürfen Vermögen haben auch Kinder,nur muss das Vermögen dann auf einem eigenen Konto oder Sparbuch sein !

Das Schonvermögen beträgt min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,allgemein gilt,pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Also für jeden der in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) lebt.

Ein KFZ - ist dann angemessen,wenn es den Zeitwert von bis zu 7500 € nicht übersteigt.

Es darf dann jedes Mitglied der BG - ( ab 15 Jahren ) ein KFZ - bis zu 7500 € besitzen,weil man ab 15 im SGB - ll als arbeitsfähige Person gilt und man dann theoretisch auch einen Antrag auf ALG - 2 stellen kann,zuvor bekommen die Eltern für das Kind Sozialgeld.

Dieses KFZ - ist privilegiertes Vermögen,wird also nicht auf die Ersparnisse angerechnet,genauso wie eine selber bewohnte angemessene Immobilie.

Jeder hat einen Vermögensfreibetrag von 150,00 € je Lebensjahr Mindestens jedoch 3.100 €.

Ein KFZ bis zum Wert von 7.500 € das auch zur Mobilität benötigt wird, gilt als "Schonvermögen" das nicht verwertet werden muss.

Natürlich müssen die laufenden Kosten aus dem Regelsatz getragen werden


isomatte  15.03.2015, 18:12

Das muss nicht zur Mobilität benötigt werden !

DerHans  15.03.2015, 18:14
@isomatte

deswegen steht da ja "auch"

isomatte  15.03.2015, 19:11
@DerHans

Wenn ich deinen Satz lese und da steht ,,wenn es auch zur Mobilität benötigt wird,ist es Schonvermögen " !

Dann gehe ich als Leser davon aus,dass es kein Schonvermögen ist,wenn es NICHT zur Mobilität benötigt wird und ggf.Verwertet werden muss.

Außerdem ist ein angemessenes KFZ - kein Schonvermögen,sondern privilegiertes Vermögen.

Das bedeutet,dass es nicht auf die Grenze des Schonvermögens angerechnet wird,genauso wie eine selber bewohnte angemessene Immobilie.

das wird das Amt schon ermitteln und dem ALG 2 Empfänger mitteilen.