DSL / Teleofn schon gekündigt - Neuer Anschluss bedeutet Neukunde o. Wechsler?
Moin Leute,
Bin aktuell beim Anbieter A. Diesen Anschluss hab ich gekündigt. Somit endet der Vertrag am 30.11.2017. Somit in ca. 5 Monate. Kündigungsfrist liegt bei 3 Monaten vor Ende.
Wenn ich jetzt bei Vergleichportalen reinschaue und einen neuen Anbieter nehmen möchte, dann steht dort "Wechsler" und "Neukunde".
Aber was bin ich nun rechtlich gesehen?
Nicht das ich da Probleme bekommen wenn ich das beantrage, weil ICH den aktuellen Anschluss ja gekündigt habe.
Oder wäre sogar ratsam die Kündigung rückwirkend zu machen, damit der neue Anbieter das kündigt, damit ich von einer besseren Preis/Leistung profitieren kann?
Gruß Chris
3 Antworten
Wenn Du Deine Telefonnummer beim bisherigen Anbieter hattest und diese zum neuen Anbieter mitnehmen willst, dann darfst Du nicht selbst kündigen, sondern das muss zwingend der neue Provider machen, da sonst die Telefonnummer nicht übertragen werden kann.
Wenn die Rufnummer keine Rolle spielt, dann kannst Du entweder selbst kündigen (und bist dann für den neuen Anbieter ein Neukunde) oder läßt das den neuen Anbieter machen (dann bist Du ein Wechsler).
Einfacher und problemloser ist in jedem Fall die Kündigung druch den neuen Provider.
Portierung funktioniert auch nach eigener Kündigung,
Schlichtweg nein, die Kündigung inkl.. Portierungsanfrage durch den neuen Provider ist zwingend erforderlich, alles Andere geht 99,99%-ig in die Hose.
Selbst wenn das in 1 von 100 Fällen nachträglich funktionieren sollte, ist das kein Hinweis, der hier Sinn macht
https://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?t=17850 (Insbesondere der 8. Beitrag)
Ja und nun?
Ich bleibe aus langjähriger Kundenerfahrung dabei: bei Rufnummernmitnahme keine eigene Kündigung vornehmen - es funktioniert einfach nicht, da kann es noch so viele Regeln der Bundesnetzagentur geben.
Wenn du es als Wechsel beauftragst beist du Wechsler, wenn du es als Neuvertrag beauftragst, bist du Neukunde.
Falsch machen kannst du in diesen Bezug nichts.
Allerdings ist es besser, wenn der neue Anbieter bei einem Wechsel kündigt, da es dann bei der Portierung weniger Probleme gibt. Allerdings solltest du die Kündigung auch nicht zurücknehmen, da dann die Gefahr, dass etwas schief läuft nochmal viel größer ist.
Willst du deine Nummer(n) mitnehmen musst du zwingend "wechseln".
Hallo.
Das liegt an dir wenn du Wechseln willst giltst du als Wechsler, wenn du neuen Anschluss willst giltst du als Neukunde.
Portierung funktioniert auch nach eigener Kündigung, macht das ganze aber komplizierter und anfälliger für Fehler.