Drohen versteckte Kosten wenn ein Makler mir die Zusendung eines Exposes anbietet?
Ich habe im Internet auf eine Immobilienanzeige (die Wohnung wird vom einem Makler angeboten) reagiert, mit der Bitte um einen Besichtigungstermin. Als Antwort bekam ich vom Makler keine klare Aussage, sondern das Angebot, mir zunächst ein Exposé der Wohnung per Email zuzuschicken, hierzu solle ich ("aus Nachweisgründen") meine postalische Anschrift mitteilen. Mir kommt das etwas seltsam vor. Kann es sein, dass so Kosten für mich entstehen? Gibt es nicht seit letztem Jahr ein Gesetz, dass für Wohnungssuchende (zumindest wenn es sich um eine Reaktion auf eine Internetanzeige handelt) nichts mehr in Rechnung gestellt werden darf?
4 Antworten
So lange du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, brauchst du auch nichts zu zahlen.
Makler leben davon, dass sie ein Erfolgshonorar kassieren. Wenn es nicht zu einem Kauf- oder Mietvertrag kommt, hat der Makler KEINEN Vergütungsanspruch.
Wenn man dir einen anderen Vertragsentwurf vorlegt, suchst du dir eben einen anderen Makler.
Willst du kaufen oder mieten? Ich denke, der Makler will Geld von dir. Warum sollte er auch umsonst arbeiten?
Ja und dazu braucht er den Nachweis.
Mal ne Frage. Lassen sie auch völlig Fremde in Ihre Wohnung...einfach mal so zum schauen? Wohl eher nicht. Somit hat ein Makler in Vertretung des Eigentümers doch sicher grundsätzlich das Recht "genau" zu wissen wem er da die Unterlagen mit Grundriss und evtl. Bildern zur Verfügung stellt.
Der Makler braucht die Daten des Interessenten um seine späteren eventuellen Ansprüche sicher belegen zu können. Ausserdem ist der Makler bei Verkäufen per Geldwäschegesetz dazu verpflichtet nachzuweisen mit wem er es zu tun hat.
Nein, es droht Ihnen kein Ungemach!
Weil ihm das Honorar nur zusteht, wenn er tatsächlich einen Vertrag zwischen zwei Partnern vermittelt hat.