Drogentest vor geriiicht?
ich muss bald vor gericht eine zeugenaussage gegen einen dealer machen und wollte wissen ob man da einen drogentest machen muss
2 Antworten
Erst mal bist Du dort Zeuge, nicht Beschuldigter.
Du solltest aber vorsichtig sein - Du musst grundsätzlich wahrheitsgemäß aussagen, außer wenn Du Dich dadurch selbst einer Straftat bezichtigen müsstest.
Gerade wenn's um BTM geht, sind die Staatsanwälte oft sehr geschickt mit ihren Fragestellungen. Besser zweimal nachdenken, bevor Du antwortest!
Grundsätzlich Aussagepflicht (§ 48 StPO). Ausnahme: § 55 StPO
Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst [...] die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Nur, wenn du dich mit der wahrheitsgemäßen Aussage selbst belasten würdest. Ansonsten hast du die Pflicht auszusagen.
Vermutlich nur, wenn während der Vernehmung der Verdacht aufkommt, man stehe unter Drogeneinfluss.
Wirf einfach vorher nichts ein und gut ist.
darf ich dort auch schweigen?