Drogentest vor geriiicht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst mal bist Du dort Zeuge, nicht Beschuldigter.

Du solltest aber vorsichtig sein - Du musst grundsätzlich wahrheitsgemäß aussagen, außer wenn Du Dich dadurch selbst einer Straftat bezichtigen müsstest.

Gerade wenn's um BTM geht, sind die Staatsanwälte oft sehr geschickt mit ihren Fragestellungen. Besser zweimal nachdenken, bevor Du antwortest!

Lucaxxxx 
Fragesteller
 23.11.2017, 21:42

darf ich dort auch schweigen?

RobertLiebling  23.11.2017, 21:49
@Lucaxxxx

Grundsätzlich Aussagepflicht (§ 48 StPO). Ausnahme: § 55 StPO

Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst [...] die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

lewei90  24.11.2017, 14:57
@Lucaxxxx

Nur, wenn du dich mit der wahrheitsgemäßen Aussage selbst belasten würdest. Ansonsten hast du die Pflicht auszusagen. 

Vermutlich nur, wenn während der Vernehmung der Verdacht aufkommt, man stehe unter Drogeneinfluss. 

Wirf einfach vorher nichts ein und gut ist.