Drogenscreening ohne Beweise?

6 Antworten

Na ja, die Geschichte wird so wohl nicht ganz stimmen.

Du hast dich illegal verhalten (Besitz von Cannabis). Du wirst nach etwas gefragt und lügst (Kumpel). Du gibt zu, Drogen zu konsumieren (selten 1 mal im Monat oder so).

Dann deine Frage nach dem "Drogensreening ohne Beweise". Du wurdest mit Drogen erwischt und gibt zu, diese zu konsumieren. Sind dass für dich keine "Beweise"? Meiner Meinung spricht sehr viel dafür, dass die "Führerscheinstelle" dich zur "MPU schickt".

Das ein Richter eine Blutentnahme nicht zustimmt, wenn der Fahrer von sich selber behauptet Drogen zu konsumieren.... kann ich nicht ganz glauben.

Sayyid44 
Fragesteller
 16.09.2015, 22:49

Dein kommentar ist wirklich nicht hilfreich da du dich anscheinend 0 mit dem gesetz auskennst . Der besitz von cannabis außerhalb des straßenverkehrs ist nicht gleichzusetzen wie der besitz von cannabis hinterm steuer . Ich wurde ohne auto zu fuss mit 0,4 g erwischt . Das wird such fallen gelassen bin ich mir zu 99% sicher. Zudem brauch ich keine aussage machen die mich belastet weshalb ich den kumpel genannt habe. Das gelegentliche kiffen ist akzeptiert, solang der konsument  konsum und strassenverkehr trennen kann . Der richter hat den beschluss nicht gegeben weil ich weder bekifft gefahren bin noch cannabis im auto hatte. Ich wurde lediglich unabhängig von der verkehrskontrolle zu fuss mit 0,4 g erwischt was als eigenbedarf und geringfügigkeit zählt und somit fallen gelassen wird.

Hefti15  16.09.2015, 23:19
@Sayyid44

Bitte, was schreibst du nur?

Deine ersten Sätze.. wo habe ich denn was anderes geschrieben?

Ob das nun weiter verfolgt wird oder nicht, spielt doch hier keine Rolle. Das ist doch eine ganz andere Baustelle.

Richtig, du brauchst keine Aussage machen, die dich belastet. Hat ja niemand was anders gesagt. Witzig nur, dass du es nicht wusstest.

Ich muss schon lachen, wenn du schreibst "Das gelegentliche kiffen ist akzeptiert, solang der konsument  konsum und strassenverkehr trennen kann" und oben von "anscheinend 0 mit dem gesetz auskennst". Benenne dafür mal die Fundstelle. Und komm mir nicht Spitzfindigkeiten (Besitz / Konsum).

Wie gesagt, die Sache mit dem Richter glaube ich dir nicht (wenn du schon selber den Konsum zugibst).

Und für dich nochmals: Es gibt hier zwei Ebenen: Das eine ist die Straftat und ob du dafür eine Strafe bekommst oder ob es "fallengelassen" wird.

Das andere ist die Überprüfung deiner Fahrtauglichkeit (MPU). Wer schon zugibt, Drogen zu konsumieren, der muss sich dann auch nicht wundern.

PS: Denke mal nach. Alkoholkonsum bzw. der Besitz von Alkohol ist nicht strafbar. Glaubst du, die Alkoholiker müssen im Zweifel nicht zur MPU, nur weil Alkohol "legal" ist? Oder müssen die nur zur MPU wenn sie einen Unfall (unter Alkohol) bauen oder besoffen im Straßenverkehr erwischt werden? Wenn also im Vorfeld der Verdacht besteht, so eine Person ist nicht "für den Straßenverkehr geeignet", dann kann man da nichts machen?

fastlink  17.09.2015, 06:46
@Sayyid44

Der besitz von cannabis außerhalb des straßenverkehrs ist nicht gleichzusetzen wie der besitz von cannabis hinterm steuer .

Das ist leider so nur bedingt richtig. 

Strafrechtlich ist es außerhalb des Straßenverkehrs kein Verlehrsdelikt, soweit richtig, aber darum geht es dabei dann auch gar nicht, das interessiert nichtmal hierbei.

Der Besitz eines solchen Mittels lässt stets auf Konsum schließen und ein Konsum, egal wann und wo, ist je nach Intensität ein genereller Ausschließungsgrund für eine Fahrerlaubnis.

Hierbei ist es völlig schnuppe, ob man gefahren ist oder nicht. Man geht hierbei davon aus, dass man als Konsument von BTM generell ungeeignet ist zum Führen von Karftfahrzeugen.

In jedem Fall werden inhaber von Fahrerlaubnissen der Führerscheinbehörde gemeldet, wenn man bei Ihnen BTM auffindet, welche dies dann entsprechend prüft und entscheidet, ob man Dir die FE komplett entzieht, dass Du erst gar nicht mehr in der Lage wärst, bekifft zu fahren.

Ich wurde ohne auto zu fuss mit 0,4 g erwischt .

Na und? Du hattest das Zeugs, fertig. Das wird der FS gemeldet. Punkt. Das hat nichts damit zu tun, ob Du das im Auto dabei hattest oder nicht, wer es hat, konsumiert auch und wer konsumiert, dem kann unter gewissen Vorraussetzungen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Es ist nur fraglich hierbei, warum der Beamte, der Dich als erstes mit dem Zeugs erwischt hat, das nicht sogleich schon gemacht hat und es erst einen 2. Anlauf brauchte. Das war ein bisserle schlampig von dem.

Das wird such fallen gelassen bin ich mir zu 99% sicher.

Ich bin mir da sogar zu 100% sicher, so das ein Erstverstoß war.

Nur hat die strafrechtliche Konsequenz noch lange nichts mit der Fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenz zu tun.

Irgendwie scheinst Du der Meinung zu sein, wird das fallen gelassen, ist das auch generell nichts. Das ist falsch. Das wird fallen gelssen, weil man nicht jeden feuchten Fur... bearbeiten kann, mehr nicht. Eigentlich ist das immer noch was, nur lässt man Dich laufen, weil man ganz einfach keine Kapazitäten hat, Dich zu verknacken. Hätte man die, würde man Dich nicht laufen lassen, so einfach ist das.

Du bist quasi ein Günstling der Sparmaßnahmen.

Nur heißt das noch lange nicht, dass man Dir von anderer Seite nicht an Kittel flicken kann.

Das gelegentliche kiffen ist akzeptiert, 

Dem ist nicht so. Wer Kifft, besitzt auch und der Besitz ist strafbar - komm nicht auf die Idee, nur weil man Dich laufen lässt, dass das damit auch komplett ok sei.

solang der konsument  konsum und strassenverkehr trennen kann

Auch das ist so nicht richtig. Strafrechtlich kann man Dir mit einem Verkehrsdelikt nur am Kittel flicken, wenn Du bekifft fährst. Aber hier geht es um was anderes, hier geht es darum, dass man Deine generelle Eignung als Kraftfahrzeugführer in Frage stellen kann, wenn Du kiffst, auch außerhalb des Straßenverkehrs. Das sind zwei total verschiedenen Sachen und man muss diese auch total getrennt voneinander betrachten.

Da sind nichtmal die gleichen Stellen beteiligt, das macht die Führerscheinbehörde, ohne Staatsanwaltschaft und ohne Richter, die werden nichtmal gefragt hierbei.

Der richter hat den beschluss nicht gegeben weil ich weder bekifft gefahren bin noch cannabis im auto hatte.

Richtig. Das hätte die Polizeibeamtin eigentlich wissen sollen, aber nachfragen kostet ja nichts. Jedoch war sie wenigstens so gewissenhaft, dass sie die 2. Schiene, die Führerscheinbehörde informiert hat, welche nun in Deiner Sache tätig werden wird.

Ich nehme an, man wird Dich zum Screening laden, im Rahmen einer MPU.

Sayyid44 
Fragesteller
 16.09.2015, 22:50

PS. der konsum ist nicht strafbar 

Hefti15  16.09.2015, 23:21
@Sayyid44

Und wer hat was anderes behauptet? In 99% der Fälle fällt aber Konsum und Besitz zusammen.

PS: Und das allein der Konsum die Frage nach der Fahrtauglichkeit stellen kann, sollte dir nun klar sein (anderer Kommentar von mir).

fastlink  17.09.2015, 20:00
@Sayyid44

PS. der konsum ist nicht strafbar 

Richtig, aber völlig ohne Bedeutung.

Wenn man Konsumiert, muss man auch besitzen.

Besitz ist, wenn Du es einfach nur in der Hand hast. Also, sei bekifft und man kann Dir am Zeug flicken, weil Du es besessen hast.

Um es in die Hand zu nehmen, muss man es irgendwo her bekommen. Entweder man baut es selbst an oder man bekommt es von jemand anderes. Anbau istHerstellung, irgendwo herbekommen ist Erwerb (wobei es zum Erwerb entgegen landläufiger Meinung auch durcfh Geschenk kommt).

Du wirst also bemerken, das mit dem "Kosum ist nicht strafbar" ist reiner Nonsens, hört sich gut an, ist aber Plumperquatsch.

SozialMann  17.09.2015, 20:02
@Sayyid44

Der Konsum ist nicht strafbar, kann dich jedoch bzgl. der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr disqualifizieren.

john201050  16.09.2015, 23:06

der test ist körperverletzung und darf nur erzwungen werden, wenn stichhaltige verdachtspunkte vorliegen, dass der fahrer unter einfluss fährt.

was er am wochenende oder sonst wann macht ist scheißegal.

Hefti15  16.09.2015, 23:25
@john201050

Ja immer diese unqualifizierte Ausdrucksweise.... Es ist eben nicht egal, was er am Wochenende macht.

Die Fahrtauglichkeit (also die Straftat) setzt ja an bestimmt Werte (z.B. im Blut) an. Es spielt dabei keine Rolle, ob man kurz vorher oder vor einen Tag Drogen konsumiert hat. Ist der Wert überschritten, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Weiterhin gibt es da immer noch den Sachverhalt mit der generellen Fahrtauglichkeit. Wer z.B. regelmäßig in den Niederlanden Drogen konsumiert, kann selbstverständlich deshalb in Deutschland den Führerschein verlieren.

Sayyid44 
Fragesteller
 17.09.2015, 01:50

Wie du glaubst mir nicht das der richter den beschluss nicht gegeben hat ? xD hab doch keinen grund zum lügen. Der besitz von cannabis im straßenverkehr wird direkt der FSS gemeldet während geringe mengen zu fuss nicht gemeldet werden. Und komm jetzt nicht mit deinem jurawissen aus dem internet. Mein anwalt hat mir bestätigt das die 0,4 g die zu fuss bei mir gefunden haben keinen einfluss auf meinen führerschein haben. Also bitte nur leute die wirklich ahnung vom btmg haben sollen schreiben.

Sayyid44 
Fragesteller
 17.09.2015, 01:57
@Sayyid44

Der beamte selbst hat auf nachfrage auch gemeint ich brauch mir keine sorgen wegen dem führerschein zu machen. Das eigentliche problem ist die Verkehrskontrolle in der ich gesagt habe ich konsumier selten 1 mal im monat. Ist diese aussage grund genug um ein drogenscreening von der FSS zu erwarten oder braucht es da schon stichhaltigenbeweise ? Immerhin bin ich weder bekifft gefahren noch hatte ich auffälliges fahrverhalten. Ebenso hab ich die ganzen test wie auf der linie laufen oder den pupillentest freiwillig und ohne mühe absolviert. Wenn der richter schon keinen beschluss für eine blutuntersuchung rausgeben kann, dann müsste die FSS das doch genauso nicht können oder liege ich da falsch?

Hefti15  17.09.2015, 02:11
@Sayyid44

Ich muss schon lachen. Du schreibst immer Sachen die nicht stimmten bzw. unterstellst mir was. Was sollen denn deine ersten drei Sätze schon wieder (hast du was geraucht?)? Habe ich denn was gegenteiliges geschrieben?

Interessant auch die neue Geschichte, dass du nun einen Anwalt hast. Kurze Frage: Warum hast du denn den nicht gefragt, sondern stellst hier die Frage?

Wie schon erwähnt, lese doch ein klein wenig aufmerksamer. Unterstelle nicht ständig Unwahrheiten, dann wird hier alles ein wenig einfacher.

Hefti15  17.09.2015, 02:18
@Sayyid44

Ja, da liegst du falsch. Witzig, dass du es immer noch nicht verstanden hast. Interessant auch, dass angeblich alle Beteiligten (Beamte) dich beruhigt haben. Interessant auch, dass du angeblich einen Anwalt hast, aber hier die Frage stellen musst...

Nochmals für dich: Die eine Sache ist, ob du gegen die Straßenverkehrsrodung verstoßen hast (z.B. bekifft Auto gefahren). Die anderes Sache ist, ob es eine Mitteilung ans die Führerscheinstelle gibt (deine eigene Aussage du konsumierst Drogen). Wenn so eine Mitteilung erfolgt, dann kann die Führerscheinstelle unter Umständen deine Fahrtauglichkeit anzweifeln. Wenn die das machen, haben die unterschiedliche Möglichkeiten dies zu überprüfen.

Interessant auch deine ganz offensichtliche panischen Angst vor dem Drogenscreening. Nur für dich nochmals, dir kann der Führerschein auch ohne positiven Drogenscreening entzogen werden. Du hast ja den regelmäßigen Drogenkonsum schon zugegeben!

Sayyid44 
Fragesteller
 17.09.2015, 10:33
@Hefti15

Es kann dir doch egal sein wen ich alles um rat frage oder ? Ich habe mich von meinen anwalt telefonisch beraten lassen, aber das wirst du wie alles was ich sage auch wieder anzweifeln 😂 es ist doch egal ob ich einen anwalt habe oder nicht. Es geht hier rein um die fragestellung;) den rest kannst du dir sparen

SozialMann  17.09.2015, 19:59
@Sayyid44

Im Rahmen eines äG soll geprüft werden, ob du ein gelegentlicher Konsument von Cannabis bist und du die Fähigkeit besitzt den Konsum von der Teilnahme im Straßenverkehr zu trennen. Wenn dieses der Fall ist behälst du deinen Führerschein.

Solltest du aufgrund deiner Werte als regelmäßiger Konsument enttarnt werden ist der Führerschein erstmal weg und du musst eine 6 - 12-monatige Abstinenz nachweisen und im Anschluss eine MPU machen.

Bei harten Drogen ist im Gegensatz dazu schon beim Nachweis des einmaligen Konsumes der Schein weg.

fastlink  17.09.2015, 20:07
@Sayyid44

Ja, Nur komisch ist, Du fragst um Rat, aber willst eigentlich keinen sondern Deine Version bestätig bekommen und greifst hier jden an, der das nicht macht.

Ok, Du hast Recht.... ok so?

(Nur leider habe ich gelogen, macht aber nix, was Du schon feststellen wirst, nur frag in Zukunft nicht so komisch....)

Du wurdest mit BtM erwischt. Auch ohne strafrechiche Ahndung sind die Polizeibeamten verpflichtet, dies der FS-Stelle mitzuteilen (warum solltest du Cannabis mit dir rumschleppen aus anderen Gruenden als zum Konsum). Regelmaessiger Cannabiskonsum ist ein Ausschlusstatbestand fuer den FS. Und wenn die FS-Stelle informiert wird, wird sis feststellen, ob nur gelegentlicher oder regelmaessiger Konsum. Das geschieht durch FAe Gutachten oder MPU. 

Anhaltspunkte fuer das Taetigwerden def FS-Stelle liegen m.E. genuegend vor.

Betrachten wir die Frage mal aus einer ganz anderen Sicht.

Wozu macht man ein Drogenscreening? Einfach ausgedrückt, um herauszubekommen, ob du Drogen genommen hast. Man hat vielleicht noch keinen Beweis, aber das Screening ist ja gerade dazu da, einen Beweis zu erbringen ob oder ob nicht.

Man darf ja auch die Geschwindigkeit messen um herauszufinden, ob jemand zu schnell ist, ... und ich stelle mir gerade vor, von dir könnte eine Frage kommen wie .."Wieso messen die meine Geschwindigkeit, wenn die doch keinen Beweis haben, dass ich zu schnell bin".

Man vermutet, man hat einen Verdacht, und dann wird kontrolliert, ob es so ist. Und der Verdacht liegt bei dir ja nahe, da du schon damit zu tun hattest.

Sayyid44 
Fragesteller
 17.09.2015, 10:49

Das scheint mir so nicht ganz richtig. Wenn jeder verdächtige der in eine polizeikontrolle kommt (ob kiffer oder nicht kiffer) müsste ja dann theoretisch eine vorladung zum drogenscreening bekommen. Der polizei reicht ein einfacher verdacht ja auch nicht aus um eine blutprobe an zu ordnen also wieso sollte die Fss einen drogenscreening veranlassen ohne das ich zuvor auffällig geworden bin. Meine aussage ist auch nicht bestätigt oder unterschrieben worden. Sie würden sich dann theoretisch nur auf der behauptung stützen. Die beamtin wird angeben das ich die reaktionstests gemacht hab und kein cannabis im auto festgestellt wurde. Das verweigern einer urinprobe darf hierbei nicht als beweis für einen konsum gewertet werden. Ebenso wird sie sagen das sie mich nüchtern angetroffen und keine weiteren anhaltspunkte ausser dieser aussage hat was ich theoretisch auch wiederrufen kann. 

Es spricht also fast alles für mich.

Reicht diese aussage der fss oder brauchen die genauso erhärteten verdacht auf regelmässigen drogenmissbrauch wie die polizei ? Ich könnte mir nicht vorstellen das die fss drogenscreenings aus jucks und bei jeder kleinigkeit veranlasst.

SozialMann  17.09.2015, 18:23
@Sayyid44

Leider reicht der Besitz von Cannabis aus. Das strafrechtliche Verfahren wird voraussichtlich nach §153 StPO (Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit) eingestellt und nicht nach §170 II StPO (Die Begehung einer Straftat konnte nicht nachgewiesen werden), womit der Umgang mit Drogen ja quasi bewiesen ist.

ginatilan  17.09.2015, 19:10
@Sayyid44

tja, wenn alles für dich spricht ist es ja gut. 

leider hast du den Konsum zugegeben :-(

und die Fsst und die Polizei sind zwei paar Stiefel, die Fsst braucht nur den Verdacht um ein äG anzuordnen. 

das ist in Paragraf 14 FeV geregelt 

alles spricht für dich, du hast Recht 

Wie konntest du nur so dämlich sein und zugeben, dass du schon gekifft hast? Das geht doch den Staat nen feuchten Kehrricht an!

Denk dran, Vorsicht ist die Mutter nicht nur der Porzellankiste.

Sayyid44 
Fragesteller
 18.09.2015, 19:22

Muss ich mit einem brief der führerscheinstelle rechnen oder braucht man dazu schon mehr anhaltspunkte bzw. verdachtsmomente ?

voayager  18.09.2015, 20:32
@Sayyid44

das kann passieren, rechne mit Allem

keine ahnung, würde zur sicherheit erstmal nichts konsumieren.

(dass du nicht zu allem ja und amen gesagt hast war schonmal gut. nächstes mal noch weniger sagen. :) )