Drittes Mal Schwarzfahren Deutsche Bahn - welche Folgen?
Hallo,
ich wurde eben zum dritten Mal beim Schwarzfahren erwischt. Lief konkret so ab, dass ich ein Kurzstreckenticket (max. 2 Stationen) gekauft habe, aber 3 Stationen gefahren bin. Ich wurde schon mal vor 2/3 Monaten und im Februar 2017 erwischt und habe die 60€ bezahlt. Ich habe gelesen, dass man beim dritten Mal eine Anzeige bekommt, kann das jemand bestätigen?
Macht es einen Unterschied, dass ich nicht dreimal hintereinander, sondern in größerem Abstand erwischt wurde? Ich habe mal etwas von Verjährung bei Schwarzfahrten gelesen - gilt das nach anderthalb Jahren auch schon?
Das erste Mal Schwarzfahren war absichtlich, es hat wie aus Eimern geschüttet und ich bin mit dem Fahrrad in die S-Bahn. Das zweite Mal war unabsichtlich, da hatte ich ein 2-Zonen-Ticket, wusste aber nicht, dass man dieses entwerten muss. Keine netten Kontrolleure, also musste ich auch da zahlen. Jetzt beim dritten Mal war es auch absichtlich, ich hatte mir wegen der großen Preisspanne (2 Stationen/Kurzstrecke = 1,50€; 3 Stationen/2 Zonen = 5,80€) nur das Kurzstreckenticket gekauft und darauf gehofft, dass ich nach der vorletzten Station nicht mehr kontrolliert werde. Hat aber nicht geklappt.
Ich bin 17 Jahre alt und noch Schüler. Hilft mir das, wenn es tatsächlich zur Anzeige kommt?
Was wäre das beste, wenn es zur Anzeige kommt? Zu sagen, dass ich nicht wusste, dass das Kurzstrecken-Ticket nur 2 Stationen gilt? Oder zugeben, dass ich mir die Leistung erschleichen wollte?
Ich bin gerade echt deprimiert, dass ich so dumm war. Kann ich nicht beschreiben. Ich will auf gar keinen Fall, dass es zur Anzeige kommt.... und wenn, will ich, dass das Verfahren fallen gelassen wird. :/
Danke schonmal im Voraus.
9 Antworten
"Das wusste ich nicht" ist die wohl meistbenutzte Ausrede. Das erklärt schon einiges, wofür Du scheinbar kein Verständnis hast und zeigt auch auf, welche der von dir genannten Alternativen wenig zielführend sind.
Ich wurde mal innerhalb einer Woche 4 (!) mal beim Schwarzfahren in der örtlichen Straßenbahn (also nicht Deutsche Bahn) erwischt worden (seit dem nie mehr schwarzgefahren). Ich musste jeweils 40 Euro zahlen. Ausserdem kam ein Schreiben das eine Anzeige auf mich zukommt, ausser ich zahle freiwillig eine Summe von ca. 200 Euro als Strafe. Vielleicht hast du ja Glück und bei dir läuft es ähnlich.
Ich musste jeweils 40 Euro zahlen. Ausserdem kam ein Schreiben das eine Anzeige auf mich zukommt, ausser ich zahle freiwillig eine Summe von ca. 200 Euro als Strafe.
Verkehrsbetriebe dürfen keine Strafen verhängen, das ist einzig und alleine dem Staat vorbehalten. Das war ein nochmals erhöhtes Beförderungsentgelt. Sozusagen der letzte Schuss vor den Bug.
Ob Absicht oder nicht. Die Anzeige ist richtig. Du hast Leistungen erschlichen und das darf man halt nicht.
Ich zahle 100 Euro für meine Monatskarte, dank Leuten wir dir! Es ginge sicher günstiger!
Helfen kann dir eh nur ein guter Anwalt, und der wird deutlich teurer als 60 Euro werden. Dir kann bis zu einem Jahr Knast bevorstehen als notorischer Wiederholungstäter.
Es gibt nur eine Möglichkeit zu einem guten Ausgang.
Gemeinnützige Tätigkeit für die Deutsche Bahn.
Dreimal innerhalb von 1,75 Jahren erwischt zu werden sollte ausreichen, um eine gesunde Anzahl an Sozialstunden aufgebrummt zu bekommen.
Wohlgemerkt nur 3mal erwischt - denn schwarz gefahren bist Du unverhältnismäßig sehr viel öfter - und so wird dies ein Richter auch sehen!
Hättest Du diese Stunden ansonsten gegen Entgelt gearbeitet, so hättest Du Dir viele, viele Einzeltickets leisten können.
Verurteilt werden kann er aber nur für die nachgewiesenen Vergehen. Was der Richter denkt spielt dabei keine Rolle. Er ist 17, nicht vorbestraft und Schüler ohne Einkommen. Da gibt's be Verwarnung und das wars.
Ja? Also muss ich trotzdem vor Gericht, wenn ich eine Anzeige bekomme? Oder wie läuft das ab?
Also muss ich trotzdem vor Gericht, wenn ich eine Anzeige bekomme?
Das entscheiden Staatsanwalt und Richter.
Ja. Es kann aber auch sein das es gegen Zahlung eines Bußgeldes eingestellt wird. Dann gibt es keine Verhandlung wenn du zahlst. Da du aber Schüler und ohne Einkommen bist; halte ich das für eher nicht wahrscheinlich. Wenn du einen milden Richter hast bleibt es bei einer Verwarnung, zumal 3 mal Schwarzfahren auch nicht die Welt ist.
Das hilft mir jetzt wenig weiter... :/