driften in deutschland

6 Antworten

Wieder mal das geballte Halbwissen, was ich hier in den ganzen anderen Antworten lese...

Um deine Frage zu beantworten: Nein, das Driften ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten. Denn dieses Wort wird sich im Behördendeutsch der STVO auch nirgendwo finden lassen...

Es wird dir also niemand ein Bußgeld wegen "Driften" aufdrücken. Das Driften an sich ist also nicht verboten. Nur die damit entstandene Gefährdung, die Geräuschentwicklung und die (durch möglichen Reifenqualm verursachte) Geruchsentwicklung. Wenn sich also jemand bei der Polizei darüber beschwert, dass du dein Auto im oberen Drehzahlbereich irgendwo um einen Parkplatz driftest, dann kann die Polizei hierfür ein Bußgeld verhängen.

Ebenso kann es interessant werden, wenn aus dem Drift ein Unfall resultiert, bei dem Personen oder Gegenstände in Mitleidenschaft gezogen werden. Rutscht du beim Drift in einen Gegenverkehr oder auf den Fußweg und kommt dabei eine Person oder ein unbeteiligtes Fahrzeug zu Schaden, dann ist das "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" und das kann extrem unangenehm für dich werden.

Wenn du allerdings zum Spaß irgendwo in einem abgelegenen Industriegebiet oder auf einem leeren Parkplatz ein paar Kreise drehst, wird dich dafür keiner belangen.

ist es in deutschland erlaubt auf einer öffentlichen straße zu driften?

oder ist da dann ein busgeld oder so fällig`?

Das Busgeld wirst du allerdings brauchen, wenn du bei sowas erwischt wirst, denn dieses Handeln nennt sich Gefährdung des Straßenverkehrs und ergibt ein Fahrverbot.

drhouse1992  16.10.2013, 21:50

Blablablabla...

Antitroll1234  16.10.2013, 21:54

Gefährdung des Straßenverkehrs

Inwiefern siehst Du grundsätzlich darin eine Straftat nach StGB §315c ?

PeterBermann  16.10.2013, 22:34
@Antitroll1234

Im Sinne von (1) 2. f) "wenden" bzw. "entgegen der Fahrtrichtung fahren". Der Versuch ist inbegriffen.

Beim Driften wird billigend in Kauf genommen, dass das Fahrzeug in Schleudern gerät, sich um die eigene Achse dreht, somit entgegen der Fahrtrichtung bewegt wird und einen Unfall verursachen kann.

Und der äußerst "qualifizierte" Kommentar von drhouse1992 gehört dahin, wo die Sonne nicht scheint.

Antitroll1234  16.10.2013, 22:43
@PeterBermann

Im Sinne von (1) 2. f) "wenden" bzw. "entgegen der Fahrtrichtung fahren". Der Versuch ist inbegriffen.

Ich bezweifele ganz stark, dass der Gesetzgeber dies auch grundsätzlich so sieht ;-)

PeterBermann  16.10.2013, 22:51
@Antitroll1234

Dann soll uns der FS doch einfach wissen lassen, was passiert, wenn er erwischt wird oder, ob der vielen Ermutigungen hier, dabei sogar einen Unfall verursacht. Nur weil nicht wörtlich im Gesetz steht "Das Driften ist verboten!" ist es trotzdem nicht erlaubt. Und wer es auch noch auf einer öffentlichen Straße tut, gefährdet sich und andere. Da sollte schon der gesunde Menschenverstand genügen, um sowas garnicht erst zu erwägen. Aber bitte...

Antitroll1234  16.10.2013, 22:58
@PeterBermann

Da sollte schon der gesunde Menschenverstand genügen, um sowas garnicht erst zu erwägen.

Stimme ich Dir ja zu, aber nicht das grundsätzlich eine Straftat nach StGB §315c vorliegt ;-)

Antitroll1234  16.10.2013, 23:06
@Antitroll1234

Eine Straftat nach StGB §315c ergibt sich nicht durch das Driften und auch nicht durch anhaltende BurnOuts welche Streifen hinterlassen, sondern erst durch weitere zusätzliche gravierende Folgen von dessen ;-)

Bei folgenlosen Vergehen von diesen Dingen, handelt es sich lediglich um eine OWi.

drhouse1992  16.10.2013, 23:15
@PeterBermann

@PeterBermann:

Es zählt nicht deine Meinung zu dem Thema, sondern das was im Gesetz bzw. in der STVO steht. Punkt. Und da steht nirgendwo, dass Driften ausdrücklich verboten ist.

Wenn aus dem Drift ein Unfall resultiert oder man einen anderen Verkehrsteilnehmer dadurch massiv gefährdet bzw. nötigt ist das etwas anderes.

Aber wenn man auf nasser Straße Sonntags irgendwo in einem Industriegebiet um einen Kreisverkehr driftet, wüsste ich nicht, gegen welchen Punkt der STVO man dort verstößt. Wenn keiner in der Nähe ist, gefährdet man weder jemanden, noch wird sich irgendjemand daran gestört fühlen. Ergo kann dich die Polizei in diesem Falle höchstens höflich bitten, damit aufzuhören.

Das ist wie die berühmte Diskussion über Wheelies und Burnouts, wo auch regelmäßig behauptet wird, sie seien generell nicht erlaubt. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich mit dem Motorrad auch schon auf dem Hinterrad an der Polizei vorbeigefahren bin und dafür nichts weiter bekommen habe, als ein Grinsen von den beiden Beamten.

absichtliches Driften ist sicherlich nicht erlaubt, schließlich ist eine öffentliche Straße keine Rennbahn! Schlimm genug, wenn es mal auf Schnee passiert...

StVO §1 Absatz 2:

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html

drhouse1992  16.10.2013, 21:51

Und? Wo kein Kläger, da kein Richter.

Antitroll1234  16.10.2013, 21:56
@drhouse1992

Das ist immer so.

Die Frage lautete aber ob dies erlaubt sei, und wenn sich jemand daran gestört fühlt, kann dies halt zu einem Bußgeld führen weil es dann nicht erlaubt ist.

drhouse1992  16.10.2013, 22:07
@Antitroll1234

Das ist richtig. Es ist aber nirgendwo explizit verboten. Wie so vieles. ^^

Antitroll1234  16.10.2013, 22:13
@drhouse1992

Daher trifft §1 Absatz der StVO auf die gestellte Frage zu, und beschreibt wann und unter welchen Umständen das Driften und "schwarze Striche" ziehen nicht erlaubt ist.

grundsätzlich gilt wenn du den Asphalt "verschmutzt" musst du es auch wieder sauber machen sonst droht ein Bußgeld