dreifache Staatsbürgerschaft (USA, Deutschland, anderes EU land)

4 Antworten

Es kommtt tatsächlich darauf an, um welche Staatsbürgerschaften es sich handelt, da die jeweiligen Länder ein Abkommen zur Staatsbürgerschaft haben müssen. Wenn du zum Beispiel von Geburt her Deutscher bist und die amerikanische Staatsangehörigkeit annehmen möchtest, musst du zunächst in Deutschland einen Beibehaltungsantrag stellen, in dem du erklärst, warum es für dich von Nachteil wäre, die deutsche Staatsbürgerschaft abzugeben (z.b. finanziell). Erst wenn diese Genehmigung vorliegt, darfst du dich um die amerikanische bewerben.

Dieses Verfahren ist von Land zu Land unterschiedlich, es kommt auf die Kombination an. im Prinzip sieht die deutsche Gesetzgebung eine erworbene, also nicht von Geburt an bestehende doppelte Staatsbürgerschaft sehr kritisch.

wenn eine Person x von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft und die eines anderen EU Landes hat und später die US amerikanische erwirbt.

Wenn du die US-Staatsbürgerschaft erwirbst, musst du eine bereits bestehende Staatsbürgerschaft aufgeben.

frag das einen fachanwalt für staatsangehörigkeit. es gibt zig konstellationen und das deutsche staatsangehörigkeitsrecht ist sehr kompliziert...........

Wenn Du die US-Staatsbürgerschaft "auf Antrag", so steht's im Gesetz, erwirbst, verlierst Du die deutsche Staatsbürgerschaft, automatisch und auch, ohne dass Du es merkst. Ob das mit der "anderen EU-Staatsbürgerschaft auch so ist, richtet sich nach den Gesetzen des betreffenden Landes.