Doppelt privat krankenversichert - Rechnungen dementsprechend bei beiden Versicherungen einreichen?

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Hallo Trapchinka,

zunächst doppelt einreichen funktioniert sowie so nicht, da die privaten Krankenversicherungen das Original der Rechnung benötigen. Es wäre natürlich auch nicht rechtens, denn es handelt sich ja um eine Erstattung von Leistungen und nicht um einen gewinnbringenden Zweck bei einer Krankenversicherung. Es gibt aber in dem Sinne bei der Krankenversicherung keine Doppelversicherung. In der Regel hat die alte Versicherung Vorrang. Sie muss dann den alten Tarif für die Zeit vom 1.09 bis 31.05 auf einen Beihilfeanwärter Tarif umstellen.Du könntest eine Beginnverlegung mit der neuen Versicherung vereinbaren. Wenn die alte Versicherung weiterbesteht muss die neue Versicherung den Vertrag aufheben oder eben verlegen.Es könnte allerdings auch sein, das Du aus der alten zum 1.9.09 herauskommst wegen eines Statuswechsels, da bin ich mir nicht sicher. Ich glaube es aber eher nicht. Ich würde mit beiden sprechen, denn ein Problem könnte entstehen, wenn die neue Versicherung die Gesundheitsfragen neu beantwortet haben will und Du ja inzwischen Leistungen in Anspruch genommen hast. Die Rechnungen kannst Du dann bei der Versicherung einreichen, bei der Du wirklich versichert warst.

Dein Vater kann die Beiträge zurück verlangen. Bei nbeiden verischerungen solltest Du aber die Rechnungen NICHT einreichen.,

  1. ist Betrug, zweitens sollte Dir ein Sonderkündigungsrecht zustehen.