Dienstleistungsvertrag mit dem Hausmeister?

2 Antworten

Ja selbstverständlich. Als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist die Hausverwaltung dein Dienstleister, nicht dein Grundherr. Und die gemeinschaftlich bestellte Hausverwaltung hat selbstredend über ihr Handeln umfassend Rechenschaft abzulegen.

Das ist genauso wie die Einsicht z.B. in Nebenkostenabrechnungen bei Mietwohnungen.

Nein.

Dieses Einsichtsrecht hätten die Eigentümer nur dann, wenn der Dienstleistungsvertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Hausmeister geschlossen wäre.

Wenn der Hausverwalter (warum auch immer) einen Hausmeister beschäftigt oder auf seinen Namen eine Dienstleistungsvertrag abschließt, geht das die Wohnungseigentümer nichts an. Spannend wäre in diesem Fall nur die Frage, wie der Verwalter die Kosten für den Hausmeister der Wohnungseigentümergemeinschaft aufhalsen will.