Diebstahl WG Versicherung/Polizei?
Hallo zusammen,
ich war am wochenende mit zwei freundinnen feiern. dann sind noch ein paar leute die wir kennengelernt haben mit in meine wohnung (lebe in einer wg). Irgendwann haben meine freundinnen die typen rausgeschmissen (ich habe geschlafen und weiß leider nichts mehr davon..). am nächsten tag hat sich rausgestellt, dass zwei paar markenschuhe fehlen und eine sporttasche von meinen mitbewohnern (die sachen standen im hausflur) sowie ein rasierer. die typen lassen sich schwer erreichen bzw streiten natürlich ab, dass sie hier was mitgehen lassen haben. also wir haben wie gesagt alles versucht die sachen irgendwie selber wieder an land zu kriegen.. jetzt meine frage, wie sieht das aus mit versicherungen? und wir sollten wahrscheinlich zur polizei gehen das melden oder?
danke im voraus für alle ernstgemeinten antworten..
7 Antworten
Wenn Du fremde Leute mit in die Wohnung bringst, ist das grobe Fahrlässigkeit.
Da wird jede Versicherung sich sträuben, zu zahlen.
Da es auch keine Beweise gibt, wird eine polizeiliche Anzeige wahrscheinlich wenig bringen, nimm einfach keine fremden Leute mehr mit in Deine Wohnung bzw. lasse sie nicht unbeaufsichtigt.
Eine Hausdurchsuchung wird wegen ein paar Klamotten sicher nicht angeordnet - so wird es auch keine Beweise geben.
Anzeigen solltest Du sie aber trotzdem, vielleicht verraten sie sich selbst.
genau so siehts aus.
oder was würdest du an meiner stelle tun?
soll ich deiner meinung nach aus eigener tasche meinen mitbewohnern das geld geben für die fehlenden sachen?
Ja, natürlich doch. Wenn Du Diebe in die Wohnung bringst, musst Du Deinen Mitbewohnern den Schaden erstatten.
Anzeigen sollte der Geschädigte die Diebe trotzdem.
Selbst die Polizei wird den/die Täter nicht herausfinden. Alle werden es abstreiten. Die Beweislage ist äußerst schlecht. Ob eine Versicherung den Schaden ersetzt, bezweifle ich. Immerhin habt ihr die Leute freiwillig in die Wohnung gelassen. Ich bin allerdings keine Versicherungsfachfrau und irre mich vielleicht.
uns ist bekannt, dass die typen das wohl öfter so machen angeblich (!) weil sie derzeit kein zuhause haben und dann so sachen auch verticken..und ne handynummer haben wir ja. also anzeigen oder nicht..? oder muss ich meinen mitbewohnern das geld einfach wieder geben, obwohl ich ja eigentlich nicht direkt schuld bin, dass die fehlen
"Angeblich" machen sie es häufiger. Das reicht nicht, weil du leider keine Beweise hast. Das "angeblich" ist auch nur vom Hörensagen.
Naja, wenn du "jeden Hans und Franz", der keine Zuhause hat, mit in deine Wohnung nimmst, brauchst du dich nicht zu wundern, wenn Derartiges passiert. Ich finde, du hast zumindest eine moralische (nicht strafrechtliche) Mitschuld.
Ob du deinen Mitbewohnern die gestohlenen Sachen ersetzen sollst, mußt du selbst entscheiden. Ich finde, dass es deine moralische Pflicht ist, aber das kann jeder anders betrachten.
das ist das erste und letzte mal passiert, keine sorge. und ja ich werde denen das geld für die sachen geben.
Hallo.....Zur Anzeige ...also zur Polizei...
Gleich mit der Beschreibung der gestohlenen Sachen.
Ist für die Versuicherung bestimmt relevant ...dass es aktenkundig ist.
Und für die Polizei auch...falls die sachen irgendwo verhökert werden
sollen...oder sind....Bin da kein Fachmann ...Ist nur ein Tipp..
Viel Erfolg VG pw (-:
Von der Versicherung habt ihr nichts zu erwarten, ihr habt ja die Leute selbst rein gelassen bzw. sogar eingeladen. Eine Anzeige wegen Diebstahl kann man natürlich erstatten, aber nur, wenn man auch der/die Geschädigte ist.
wenn man selbst auch der geschädigte ist, das heißt ich kann da nichts machen? von mir fehlt nämlich nichts aber meine mitbewohner erwarten natürlich dass ICH die sache regel..
Eine Anzeige die nicht bewiesene Behauptungen aufstellt, kann auch schnell mit einer Gegenanzeige wegen falscher Beschuldigung beantwortet werden.
Eine Versicherung wird hier mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit nicht eintreten.
In der Hausratversicherung ist der Einbruchdiebstahl versichert. Da ihr die vermeindlichen Täter selbst in die Wohnung gelassen habt, ist der Tatbestand des Einbruchs nicht erfüllt.
soll ich deiner meinung nach aus eigener tasche meinen mitbewohnern das geld geben für die fehlenden sachen?