DIe Polizei klingelt das 2.Mal bei mir innerhalb 1 Woche?

16 Antworten

Wenn die Polizei klingelt, ist bereits ein Haftbefehl gegen Dich ausgestellt worden. Treffen sie Dich an, würden sie Dich auf dieser Grundlage festnehmen. Du hättest dann noch die Möglichkeit sofort die Geldstrafe zu zahlen, worauf der Haftbefehl aufgehoben würde.

Kannst Du nicht zahlen, wirst Du in die JVA gebracht. Auch in der JVA können Dich Bekannte oder Verwandte jederzeit durch die Zahlung der Geldstrafe auslösen. Diese verringert sich mit jedem Hafttag um die Höhe des vom Gericht festgelegten Tagessatzes.

Die Polizei könnte die Tür zu Deiner Wohnung öffnen lassen. Es kann aber auch passieren, dass eine Zivilstreife vor Deinem Haus platziert wird und Dich festnimmt, sobald Du das Haus verlässt.

Insgesamt wird aber nicht so ein Aufwand betrieben, als würdest Du wegen schwerer Straftaten gesucht. Man wird hin und wieder nachschauen, ob man Dich an bekannten Orten antrifft, aber nicht speziell fahnden. Das wäre zu Kosten- und Personalaufwändig.

Langfristig wirst Du um eine Lösung nicht drumrum kommen. Der Haftbefehl bleibt bestehen.

lifestyle76  28.06.2017, 10:40

Übrigens: Zur Sache mit der kleinen Karte. Dadurch, dass Du sie jedes Mal wegnimmst, wissen die Beamten, dass Du zu Hause warst. Eine Türöffnung ist dadurch in Kürze wahrscheinlich.

soissesnunmal  28.06.2017, 11:52
@lifestyle76

Ach wie gemein. Immer petzen... :-))

Du könntest mit kompetenten Personen reden. Weitere Schritte besprechen.

Vorher solltest Du für Dich klären, ob Du 500,- Euro zahlen kannst, somit könntest Du die Haft ersparen. Hast Du keine 500,- Euro darf man Dich nicht einsperren.

Ansonsten denke darüber nach, ob es hierzu 

Wenn du das Problem nicht löst, wird die Angst und die Depression immer schlimmer.

Wenn du akut krank bist (Depression) dann bist du möglicherweise haftunfähig. Geh zum Arzt und kläre, ob er die ein entsprechendes Attest ausstellt.

Außerdem: Auch wenn es sehr schwierig ist: Rufe den Polizeibeamten zurück und sage ihm, dass du Angst hast und an Depressionen leidest und dass du gerade beim Arzt behandelt wirst. Sage ihm, dass du möglicherweise haftunfähig bist. Frage ihn, was du tun kannst (Antrag auf Verschiebung des Haftantritt stellen, etc.) Er soll dir auch sagen, welcher Sachbearbeiter für dich bei der Staatsanwaltschaft zuständig ist. Auch mit dem kannst du telefonieren. Vielleicht kann auch ein Freund, etc, für dich telefonieren.

Vielleicht kannst du das Geld für die Strafe auch auftreiben, oder mit der Staatsanwaltschaft eine neue Ratenzahlung vereinbaren. Dann ist der Haftbefehl auch erledigt.

Die Angst wird dann kleiner werden, wenn du dich dem Problem stellst !!

Ich würde sofort zum Sozialamt( SGB zwei Behörde / Bürgeramt) gehen .Du nimmst den wesentlichen Schriftverkehr mit.Du erklärst mittellos zu sein,und in einer persönlichen Notlage zu sein.Mit einer Sofortzahlung von 500,- vermeidest Du eine Inhaftierung.Du solltest sehr große Chancen haben....zumindestens nach dem Gesetz.Die Überweisung an die Staatskasse,oder die Stelle die Dir benannt ist,kann auch das Sozialamt direkt vornehmen.Du bekommst eine Quittung.Diese legst bei der Polizei vor.Dann bittest Du um Löschung der Angelegenheit.Solltest Du keine Hilfe bei der Sozialbehörde bekommen,mache unbedingt einen Widerspruch.Scheue Dich auch nicht bei der lokalredaktion Deiner Zeitung vorbeizuschauen.Dann überlege,welche Person,noch so abstrakt,keinen Kontakt mehr Du um das Geld bitten kannst.Hilft das nicht weiter,bereite Dich auf einige Tage Haft vor.ich schätze max.drei Wochen.Du fährst dann direkt in die JVA.Zu Hause solltest Du Dich nicht aufhalten,da die Polizei vermutlich den Haftbefehl vollstreckt und Dich in die JVA bringen würde.

soissesnunmal  28.06.2017, 11:53

Strafen werden vom Sozialhilfeträger nicht übernommen. Warum ? Was hätten Verurteilungen bzw. Strafbefehle sonst noch für einen Sinn ??

Rutscherlebnis  28.06.2017, 11:58
@soissesnunmal

Das ist falsch! Es handelt sich hier um einen nicht gezahlten Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit,o.ä.Da hier nicht geprüft wird,ob der betreffende mittellos ist,zudem eine psychiatrische Krankheit vorliegt,so das den Umständen entsprechend ( Arbeitsaufnahme nicht möglich etc) eine Notlage unverschuldet eingetretenist ,oder es liegen Umstände vor,die die Übernahme des Geldbetrages aus sonstigen Gründen als opportun und angemessen darstellen( können).Auch kann die Einmalzahlung zur Abwendung einer Notlage,als Kredit gewährt werden.es handelt sich nicht um Strafhaft ! Hier hättest Du 100% Recht!

soissesnunmal  28.06.2017, 12:36
@Rutscherlebnis

Noch falscher geht es leider nicht Rutscherlebnis.

Es handelt sich hier um einen nicht gezahlten Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit

Das weißt du woher? Hatte ich grundsätzlich ja nicht in Abrede gestellt.

eine Notlage unverschuldet eingetretenist

Unverschuldet ja wohl kaum. Gibt ja einen Grund für die Strafe, ansonsten bestünde ja Schuldunfähigkeit und ergo keine Strafe.

.Auch kann die Einmalzahlung zur Abwendung einer Notlage,als Kredit gewährt werden

Sozialhilfeträger gewähren Darlehen. Welche Notlage denn ?

Für die Dauer der Haft ist er versorgt. Die Übernahme seiner Kosten der Unterkunft (Miete für seine Wohnung) kann er beim Sozialhilfeträger beantragen. Bis 6 Monate können diese übernommen werden.

Und  bei 500,- Strafe sind es nicht länger als 3 Wochen.

Anforderungen der Polizei sind Folge zu leisten, ganz einfach. Mache einen Termin ab, gehe pünktlich hin, und versuche, einen guten Eindruck zu hinterlassen. Nehme eine Unterlage mit, mit der du belegen kannst, dass du im Krankenhaus warst, und frage, was du tun solltest, um die Sache zu bereinigen. 

Wegducken hilft nie, und danach hast du wirklich einen Grund dir Sorgen zu machen. Einfach hingehen, Lage klären, Schulden bezahlen, und eine bessere Zukunft planen.