Deutschland kein Freies Land (nein keine Verschwörungstheorie)
Hallo Leute, mein Kumpel hat im Gesetzbuch (warum auch immer er da reingeschaut hat) paar Artikel entdeckt, wo anscheinend Deutschland kein richtiges Freies Land ist. Die Artikel lauten folgt:
Artikel 133
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
Erklärung:
Bizone oder Vereinigtes Wirtschaftsgebiet ist die Bezeichnung für den Teil Deutschlands, der nach dem Zweiten Weltkrieg der US-amerikanischen und der britischen Besatzungsmacht unterstellt war. Die beiden ursprünglich getrennten Besatzungszonen wurden am 1. Januar 1947 zur Bizone zusammengeschlossen
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Lese ich mir das so durch komme ich zu folgendem Entschluss: Jeder Wähler gibt seine Rechte an die Regierung diese wiederum an die Briten und US Regierung ab, und diese wiederum verwalten uns?!
4 Antworten
Ich frage mich, wie du überhaupt auf diese Schlussfolgerung kommst. Siehst du irgendwo britische oder amerikanische Verwaltungsbehörden (oder fanzösische oder sowjetische)?
In Artikel 133 Grundgesetz geht es um Rechtsnachfolge. Der Bund übernimmt alle Rechte und Pflichten des Vereinigten Wirtschafsgebiets . Diese Regelung war erforderlich, da die 'Bizone' eigene Behörden und Gerichte hatte.
Die Bundesrepublik war bereits seit 1955 ein souveräner Staat, da die westlichen Alliierten zwar noch Vorbehaltsrechte hatten, aber in der Praxis davon keinen Gebrauch machten. Seit 1990 sind auch diese Rechte erloschen, das kann man nachlesen im 2+4-Vertrag,:speziell in Artikel 7 Absatz 2
Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
http://de.wikisource.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag#Artikel_7
Artikel 146 GG bietet lediglich eine Möglichkeit zur Schaffung einer anderen Verfassung an, der Artikle besagt auch in keiner Weise, dass das Grundgesetz keine Verfassung darstellt (wie das immer wieder einige Leute behaupten.
Dein Kommentar klingt so, als hättest du nicht verstanden, worum es geht.
1955 wurde das Besatzungsstatut aufgehoben. Dadurch erlangte die Bundesrepublik eine begrenzte Souveränität, da sich die Alliierten bestimmte Rechte, z.B. in Bezug auf Berlin und auf 'Deutschland' als Ganzes vorbehalten hatten, von denen aber nie Gebrauch gemacht wurde.
Die Bundesrepublik war de facto, wenn auch nicht de jure souverän. Das änderte sich erst mit dem Inkrafttreten des 2+4-Vertrags. Das ist aber auch schon 25 Jahre her.
Wenn du Artikel 133 richtig interpretierst, kommst du darauf, dass der Bund nicht FÜR die die Rechte der Besatzungszonen eintritt, sondern von der Besatzung die Rechte& Pflichten übernimmt, dementsprechend der Bund ab dem Zeitpunkt souverän handeln kann und muss.
Und Artikel 146 ist einfach nur der Vorbehalt bzw. der Gedanke, dass es eine "Verfassung" geben müsste, wenn es zu einer deutschen Wiedervereinigung kommen sollte. Die gab es ja bekannterweise und es wurde entschieden, dass das Grundgesetz an die Stelle einer Gesamtdeutschen Verfassung tritt. Die "freie Entscheidung" hat die entsprechende Regierung getroffen, wobei die Regierung ja in freien Wahlen gewählt wurde.
Also IST das deutsche Grundgesetz auch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Vielen Dank!
Die Bizone bezieht sich auf das damalige Deutschland-West ( Bundesrepublik Deutschland ). Die Bizone wurde aufgelöst nach der Wiedervereinigung zu Deutschland.
Zitat Artikel 146
verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Übrigens : es gab das Deutsche Kaiserreich
das deutsche Reich
die Bundesrepublik Deutschland ( BRD )
die Deutsche Demokratische Republik ( DDR )
und nun das jetzige Deutschland durch die Vereinigung BRD und DDR
Die Bizone bezieht sich auf das damalige Deutschland-West
Nicht ganz. Es gab auch noch die fanzösische Zone.
Die Bizone wurde aufgelöst nach der Wiedervereinigung zu Deutschland.
Nein. Bereits kurz nach der Gründung der Bundesrepublik 1949. Die Wiedervereinigung war erst 1990.
Allerdings hat Deutschland, wie viele andere Länder auch, keine VERFASSUNG,- sondern ein Grundgesetz. Den Zeitpunkt für eine Verfassung wollte man erst nach einer Wiedervereinigung neu belegen. Da aber die vorher beiden Deutschen Staaten mit der Zustimmumg zum demokratischen Grundgesetz wiedervereinigt waren, dürfte es nie eine geben. Diese Wiedervereingung wurde gemeinsam beschlossen- und auch die Voraussetzungen dazu.
Wenn DAS keine plumpe Verschwörungstheorie (x-ter Aufguss) ist, ....
Nach deiner Logik ist man also souverän, nur weil man von seinem Vorbehaltsrecht keinen Gebrauch macht? Klingt realitätsfern.