Deutsches Motorrad in Holland / Niederlande zulassen?

3 Antworten

http://www.eu-info.de/auto-fuehrerschein-eu-europa/5892/5558/

https://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/strassenverkehrsamt-1/Zulassungen/dienstleistung/zulassung-eines-fahrzeuges-aus-der-eu.html

kleiner Auszug :

Die Einfuhr von Gebrauchtwagen ist innerhalb der Europäischen Union heute nach einem stark vereinfachten Verfahren möglich. So können Sie Ihren Wagen ohne an der Grenze anzuhalten bis nach Amsterdam fahren. Dort wird es dann aber doch etwas komplizierter, als bei einer Ummeldung innerhalb Deutschlands.

Zunächst müssen Sie Ihren Wagen zur technischen Kontrolle beim "RDW", dem "Zentrum für Fahrzeugtechnik und Information", vorführen. Dort prüft man den technischen Zustand Ihres Pkws. Da Ihr Wagen nach 1996 hergestellt worden ist, verfügt er über eine "europäische Betriebserlaubnis", die auch in den Niederlanden anerkannt werden muß. Wichtig ist, daß Sie alle Wagenpapiere mitbringen.

Nach bestandener technischer Prüfung geht´s dann doch zum Zollamt. Zwar sind alle Zölle innerhalb der EU abgeschafft, trotzdem kassiert der niederländische Fiskus bei Ihrer Pkw-Einfuhr mit: Sie müssen jetzt nämlich die "BPM" entrichten, eine Steuer, die in den Niederlanden jeder zahlen muß, der einen Pkw zum ersten Mal zuläßt.

Für die Zulassung eines Wagens und die damit verbundenen Steuern ist nach wie vor jedes Land selbst zuständig. Die Abgabe, die die niederländischen Behörden auf Ihren Wagen erheben werden, ist keine Einfuhrsteuer, sondern eine Art "Sonderverbrauchssteuer". Diese Steuer muß jeder zahlen, der in den Niederlanden ein Auto zum ersten Mal zuläßt. Erst wenn das eingeführte Fahrzeug älter als 100 Monate ist, entfällt die BPM.

Das kommt grundsätzlich erstmal auf den Wohnsitz des Halters an

Grundsätzlich kannst du in jedem Land der Erde ein Fahrzeug kaufen und dann in dein Land bringen lassen.

Für die Zulassung in diesem Land, z.B. Deutschland gibt es Vorgaben. So schreibt die Fahrzeugzulassungsverordnung vor, dass das Fahrzeug nach § 46 Abs. 2 FZV dort zuzulassen ist, wo du polizeilich gemeldet bist, also an deinem Wohnort. Bei mehreren Wohnungen an dem Ort, wo die Hauptwohnung i.S.d. Melderechts liegt. 

Liegt dein Hauptwohnsitz in den Niederlanden, so ist die dortige Behörde zuständig. Liegt deine Hauptwohnung in Deutschland, so ist das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen.

downgrade 
Fragesteller
 27.05.2016, 11:54

Vielen Dank. Die Frage ist viel mehr der bürokratische Part. Kann ich den Roller mit deutschen Papieren einfach in Amsterdam an meinem dortigen Hauptwohnsitz zulassen oder müssen zunächst Papiere umgeschrieben werden und entsteht ggf. dadurch Aufwand?

siggibayr  27.05.2016, 12:05
@downgrade

Wenn du dieses COC- Papier, heißt jetzt EG- Übereinstimmungserklärung dabei hast, kannst du in ganz Europa dein Fahrzeug anmelden, ohne dass es zuvor beim TÜV des jeweiligen Landes vorgeführt werden muss (zwecks Erlangung einer Betriebserlaubnis).

Fehlt dir für das Fahrzeug diese Bescheinigung, die es zusätzlich zu den "normalen" Papieren gibt, so wende dich an den Hersteller deines Rollers und bitte um Zusendung (gegen Kostenerstattung).

Was das für eine Bescheingung ist kannst du hier nachlesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbereinstimmungsbescheinigung