Deutsche Kautionskasse kündigen ohne Urkunde?
Guten Tag zusammen.
Ich habe ein Problem mit der Deutschen Kautionskasse. Und zwar möchten sie zur Kündigung die Urkunde zurückgeschickt haben sonst ist diese eben ungültig. Das blöde ist nur dass ich die Urkunde Verlegt habe und nicht mehr finde. Ich wohne auch nicht mehr in der Wohnung für die eben die Deutsche Kautionskasse gebürgr haben soll.
Jetzt würde ich gerne wissen ob es rechtens ist zu einer Kündigung die Urkunde zurück zu verlangen ansonsten wäre sie ungültig.
Was sie mir noch angeboten haben dass die Vermieterin von der alten Wohnung eben eine Enthaftungserklärung schreibt. Diese ist aber garnicht mehr zu erreichen... als wäre sie vom Erdboden verschluckt.Es darf doch nicht sein dass ein Dritter dafür zuständig ist dass ich diesen Vertrag kündigen kann. Wenn diese Person es nicht für nötig halten würde es zu tun auch wenn sie auffindbar wäre dann müsste ich ja mein leben lang zahlen.
Bitte um Hilfe.
MfG
1 Antwort
Wurde die Urkunde denn nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgehändigt?
Den selben Fall hat ein Bekannter von mir auch. Der Vermieter hat die Urkunde nie ausgehändigt, reagiert aber nicht auf die Forderung, diese zurückzuschicken.
Wir haben versucht die Kündigung nachzuweisen, in dem wir Kündigungsbestätigung und Abnahmeprotokoll an die Kautionskasse gesendet haben. Dazu noch der Vermerk, dass auch keine Betriebskostenforderungen mehr kommen können.
Bei uns hat das nicht funktioniert, Du kannst es aber dennoch versuchen.
Also peinlich ist es schon jetzt etwas...
Ich habe diese Urkunde vergessen zu übergeben also blieb sie in meiner Obhut. Als ich die Kündigung schreiben wollte nahm ich alle Unterlagen mit zur Arbeit damit ich alles notwendige Vorort habe. Aber dann habe ich diese Unterlagen verlegt und kann diese nirgends mehr finden. Klartext die Urkunde ist endgültig weg.
Die Vermietering meldet sich auch seit Monaten nicht mehr. Soll das jetzt bedeuten dass ich mein leben lang dafür zahlen muss? Irgendetwas kann daran doch nicht stimmen.