Datenschutz - Mieter will Namen der besichtigenden Kaufinteressenten?

7 Antworten

Weit weg von Datenschutz und solchen Dingen, gibt es das "Gebot der Höflichkeit"!

Es ist doch wohl selbstverständlich, dass man dem Mieter die jeweiligen Besucher namentlich vorstellt!

Ob dies nun zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung oder anläßlich des Betretens der Wohnung erfolgt, hängt von den jeweiligen Vorlaufzeiten und dem Mieter ab, den Sie sich gewogen halten sollten.

Immerhin ist ein solcher, auch eingeschränkter, Immobilientourismus für den Mieter eine ziemliche Belastung.

Sofern es sich um ein zu veräußerndes vermietetes Einfamilienhaus handelt, dürfte den Mieter zudem die Sorge um seinen weiteren Verbleib für den Fall, dass der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, plagen!

Gehen Sie folglich dahingehenden Fragen: "Können wir denn hier wohnen bleiben" klug aus dem Weg, in dem potentiellen Käufer vorher dringend gegen solche Fragen "impfen" sollten!

frag doch einfach diesen mieter, warum er die namen haben will. im grunde kann er damit nichts anfangen, ggf. könnte er sich aber für eine besichtigung seiner wohnräume sperren und dann wird es schwierig.

wenn es aber nur um reine neugier geht, hat ihn das nicht zu interessieren.

aber mal etwas fachliches: du bist makler und kennst diese problematik nicht, welche rechte und pflichten mieter eines objekts haben, das verkauft wird?

schelm1  28.07.2017, 12:06

Bei aller Kenntnis kann die Umsetzung zu einem Darma werden, wenn es dem Mieter nicht gefällt!

Der Makler steht dann vor verschlossner Tür, blamiert sich vor seinem Interessenten, der Auftraggeber muß klagen und kündigt dem Makler wegen dessen Unfähigkeit im Umgang mit Mietern den Auftrag!

"Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen!"

Das gestattet auch dem Makler solche Fragen.

Bin kein Experte aber finde das etwas merkwürdig...

Habe auf der Wohnungssuche erlebt, dass Makler die Daten aufnehmen, aber diese Daten dürfen natürlich nur dem Vermieter/Eigentümer vorgelegt werden.

Vielleicht wollen die Mieter Einfluss darauf nehmen, wer das Haus kauft. Letztlich geht es sie aber nichts an und es ist halt etwas, wo sie auch keinen Einfluss drauf haben (sollten).

Darauf hat der Mieter Anspruch. Er muss nicht wildfremde Leut in seine Wohnung lassen. Nach Liste darf er sogar prüfen (PA) ob's auch der Angemeldete ist. Da könnt ja jeder Spitzbub kommen und sich umschaun um später einzusteigen.

Wenn der Makler dabei ist, schaut's anders aus da reicht die namentliche Vorstellung (aus Höflichkeit). Kommen die Interessenten allein, dann geht das so nicht. Jeder muss nachweisen, wer er ist und wer ihn geschickt hat.

Hi,

der Name fällt natürlich unter den Datenschutz. Bei einem Vertrag zwischen Vermieter und Käufer wird dieser Aufgehoben, weil dieser notwendig ist um den Vertrag abzuschließen. 

Die anderen Mieter haben damit aber nichts zutun und haben daher kein Recht den Namen des Käufers oder der Interessenten zu erfahren. 

Es sei denn die Interessenten stimmen zu, ihren Namen an die anderen Mieter weiter zugeben .

schelm1  28.07.2017, 12:11

Wenn Sie mit einem fremden Besucher an meiner Wohnungs- oder Haustüre, aus welchem Grudn auch immer, Einlaß begehren und sich bzw. den anderen Besucher nicht sehr höflich namentlich vorstellen oder dies bereits zusätzlich  vorab erledigt haben, bleibt die Türe vor Ihrer Nase zu.

...Und das üben wir solange, bis Sie das kapiert haben!

Hier geht es nicht um irgendwelche Gesetze, sondern um das "Gebot der Höflichkeit".

fwgFIWgw  28.07.2017, 13:36
@schelm1

das war aber nicht die Frage

schelm1  03.08.2017, 12:19
@fwgFIWgw

Ausschließlich auf die Problematik ist die Frage ausgerichtet!

Die Nennung bzw. namentliche Vorstellung eines Besuchers hat weiniger etwas mit dem Datenschutz, als der Höflichkeit zur Umsetzung des Maklerauftages zu tun.

Wer sich oder andere nicht vorstellt, der kommt halt nicht rein; so einfach ist das!