Das Haus ist jetzt mein eigentum, was muss ich zahlen?

6 Antworten

...so steuerliche Sachen... fallen ausschließlich bei vermieteten Immobilien an.

Wenn Du das Haus selbst nutzt, oder Deine Eltern, ohne Mietvertrag wie unter fremden Dritten, dann fäll steuerlich NICHTS an. Du kannst auch NICHTS absetzen.

Wenns vermietet ist, dann Einnahmen minus Ausgaben miuns Abschreibung, Strich drunter, Ergebnis = Gewinn.

Von diesem Gewinn zahlst Du dann Deinen persönlichen Steuersatz von 0 bis 42 Prozent zuzüglich Soli usw.

Einmalig Grunderwerbssteuer (ca. 4,5 % des Kaufpreises), jährlich Grundsteuer B (Hebesatz X Messbetrag, ca. 300 EUR) zu den üblichen Kosten Müll, Straßenreinigung, Abwasser, Schornsteinfeger usw. usw.

Außerdem wäre eine Grundeigentümerhaftplichtversicherung (Dachlawine, Ziegelstein fällt herunter) und eine Wohngebäudeversicherung (Öltank läuft aus) sehr dringend anzuraten.

HTH

G imager761

elkie57  29.01.2011, 16:12

Hi, kleine Anmerkung: Grunderwerbsteuer muss nicht sein, zum Beispiel wenn man das Haus von den Eltern übernimmt, selbst dann nicht, wenn man etwas dafür bezahlt.

Grundsteuern (Gemeinde). Wird die Immobilie nicht ausschließlich selbst genutzt, können Überschüsse aus Vermietung u. Verpachtung die Steuerlast erhöhen.

Maklergebühren ggf.

Grunderwerbssteuer ggf.

Schornsteinfegergebühren

zahlreiche Versicherungen

etc.

DerHans  29.01.2011, 17:50

Wenn man das Haus von den Eltern übernimmt, dürften wohl keine Maklergebühren anfallen.

Steinbeisser1  29.01.2011, 19:55
@DerHans

Hast Du das zuvor gerochen??! Das es sich hierbei um den Verbleib der Eltern handelt und nicht um die Veräusserung des Anwesens???

Wago1956  01.02.2011, 15:09
@Steinbeisser1

Wieso gerochen ? Das hat der Fragensteller als Kommentar zur Antwort von DerHans geschrieben !

Steinbeisser1  01.02.2011, 17:25
@Wago1956

Da man (zuvor) in Deiner Fragestellung nicht unbedingt davon ausgehen konnte, dass Dir das Haus überlassen wird!

Zumeist entstehen bei dem Kauf eines Hauses bundesweit unterschiedliche Provisionszahlungen an den beauftragten Makler. Die dann dementsprechend der Käufer vor Beurkundung und dem Erwerb leistet.

Gebäudeversicherung (Brand) ist vorgeschrieben.

DerHans  29.01.2011, 13:40

Feuerversicherung ist nur Pflicht, wenn das Haus finanziert ist. Ausnahme: Hamburg und BW

Steinbeisser1  29.01.2011, 13:44
@DerHans

Die Feuerversicherung ist und wird auch dann Pflicht wenn dazu das Haus noch finanziert wird.

Steinbeisser1  29.01.2011, 20:23
@DerHans

Wird oder auch IST!!!!! Verdrehe hier keine Tatsachen!!!