Das Auto wegnehmen?

7 Antworten

Der alte oder neue Brief ist kein nachweis für den Besitz an einem Kraftfahrzeug!

Auch das kein Schenkungsvertrag zwischen dir und ihm besteht ist irrelevant wenn aufgrund der Situration angenommen werden kann das es sich um dein Besitz handelt also eine Schenkung stattgefunden haben muss.

Dafür sprechen die Tatsache das du alle angefallenen Rechnungen der letzten Jahre gezahlt hast und das er nicht während der Trennung gleich die Rausgabe des Fahrzeuges verlangt hat (was man mit seinem Besitz ja umgehend machen würde)

Wenn er das Auto haben wollen würde müsste er entsprechend Anklage gegen dich erheben und dan ausreichend Beweise vorbringen das es sich bei dem Fahrzeug um sein eigentum handelt dazu gehört auch das er bis zuletzt die Unterhaltskosten getragen hat usw.

Apolon  06.09.2017, 19:13

wenn aufgrund der Situration angenommen werden kann das es sich um dein Besitz handelt also eine Schenkung stattgefunden haben muss.

Du verwechselst Besitz und Eigentum.

Dem Eigentümer gehört das Auto.

Der Besitzer benutzt es nur - es gehört ihm aber nicht.

appledev4  06.09.2017, 20:00

@Apolon Ja, er verwechselt Eigentum und Besitz, allerdings bedeutet Schenkung Eigentumsübergang. Die Schenkung hat aber, das ist der Situation zu entnehmen, stattgefunden.

Wer eine Forderung stellt, muss die Berechtigung dieser Forderung BEWEISEN.

Dass jetzt im Besitz der gültigen Papiere bist (und wahrscheinlich auch die Versicherung zahlst?) lässt ja darauf schließen, dass er dir das Fahrzeug tatsächlich "geschenkr" hat. Er müsste also das Gegenteil beweisen.

Dahlia123 
Fragesteller
 06.09.2017, 18:45

Danke für die rasche Antwort, die Versicherung, Steuern etc laufen seit 4 Jahren auf mich. Ich bin aber auch seit mehr als 3 Jahren von ihm getrennt und nun auf einmal nach Jahren kommt er damit an?!

Kann er mir das Auto einfach weg nehmen oder nun verlangen, dass ich es abbezahlen soll?

Natürlich kann er das, denn deine Haltereintragung weist dich ausdrücklich nicht als Eigentümer des Fahrzeugs aus, was man unten auf der Zul.-Bescheinigung II ("Brief") sogar nachlesen kann :-(

Sein Kaufvertrag ihn als rechtmäßigen Eigentümer schon :-)

Kannst du die Schenkung nicht beweisen, bekommt er den Wagen oder den restlichen Kaufpreis :-O

G imager761

appledev4  06.09.2017, 19:57

So einfach ist es leider nicht. Da sie das Fahrzeug und die laufenden Kosten seit Jahren trägt und auch die Versicherung bezahlt, ist es für das Gericht leicht erkennbar, dass eine Schenkung vorliegt.

Diese kann nur aufgrund von „grobem Undank" rückgängig gemacht werden (eine Trennung ist nicht hinreichend).

imager761  07.09.2017, 06:27
@appledev4

Falsch. Darin liegt eben zwingend keine Schenkung, sondern mangels Beweis des Gegenteils unentgeltiche Gebrauchsüberlassung, eine Leihe. Klar zahlt man da als Nutzer Reparaturen, Steuern, Versicherungen usw. selbst.

Und wer vor Gericht etwas behauptet, muss es beweisen.Kann er das nicht, wird die Klage zurückgewiesen: Der Anschein allein oder was der Vorsitzende darüber denkt ist nicht das, was er in einem Urteil beschliesst. Denn das lässt er sich nur ungern in der Berufung um die Ohren hauen.

@Dahlia123,

du wirst es nachweisen müssen, dass es dir geschenkt wurde.  Vielleicht hast du ja Zeugen.

Der Fahrzeugbrief besagt nicht, wem das Fahrzeug gehört.

Aber ein Kaufvertrag könnte den Beweis liefern.

Der Brief ist kein Eigentumsnachweis.

Du hast die Rechnungen, warst also in jedem Fall Fahrzeughalter. 

Wenn er was will muss er klagen.

Apolon  06.09.2017, 19:18

Nein - der Kaufvertrag läuft laut Text auf den Freund.

Der Fahrzeughalter muss nicht der Fahrzeugeigentümer sein.

Und auch der Versicherungsnehmer muss nicht der Fahrzeugeigentümer sein.

Dies sind 2 Begriffe die nur für die Zulassungsbehörde und die Versicherung wichtig sind.

Sagen aber nichts über das Eigentum aus.

Gaskutscher  06.09.2017, 19:39
@Apolon

Der Vertrag zwischen ehemaligem Eigentümer und Freund läuft auf dessen Namen. 

Danach hat er es verschenkt. 

Es besteht kein Formzwang für Fahrzeugverkäufe. 

Das Eigentümer, Versicherungsnehmer und Halter drei Personen sein können ist mir durchaus bekannt (siehe ältere Antworten von mir ;) ). - hat aber keine Auswirkung auf die Frage der Fragestellerin.

Er müsste beweisen das das Fahrzeug nie an die Fragestellerin als Eigentum gewechselt hat - was schwierig wird. 

Schließilch war es nie auf ihn zugelassen, er kann es ihr auch verkauft haben (Bargeldgeschäft -> kein Beleg vorhanden), etc. 

Sie muss daher erst mal gar nichts beweisen. In dubio pro reo - beziehungsweise in dubio pro Fragestellerin. ;)

appledev4  06.09.2017, 20:02

Jap so isset wohl, der zweite Kommentator hat Recht.