Darf Vermieter mündlich abgeschlossenen Vertrag widerrufen

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Darf Vermieter mündlich abgeschlossenen Vertrag widerrufen

Einen Mietvertrag(aucch einen mündlichen) kann man nichtwiderrufen.

Der Vermieter kannihn nur schriftlich kündigen, wenn es wichtige bzw. schwerwiegende Gründe gibt.

Nun soll ich einen neuen Vertrag unterschreiben in dem mir die gewerbliche Nutzung entzogen wird. Habe aber alles bereits getätigt und es entstanden hohe Kosten dafür. Man droht mir, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe wird man meine Sachen auf die Strasse stellen !

Da ein mündlicher Mietvertrag besteht, ist dieser genauso gültig wie ein schriftlicher Vertrag und es muss daher auch kein neuer Vertrag gemacht werden. Ein mündlicher Vertrag ist aber unter Umständen manchmal schwer zu beweisen.

Hier wurde aber schon Miete gezahlt.

Man droht mir, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe wird man meine Sachen auf die Strasse stellen !

Dann schreibe dem Vermieter dass Du einen gültigen mündlichen Mietvertrag( auch durch konkludentes Handeln) hast und Du Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattest, wenn der Vermieter Deine Wohnung betritt, bzw. die Sachen ausräumt.

Und dass er ggf. mit Schadenersatz rechnen muss.

Verträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Ein Problem liegt jedoch in der Beweisfrage. Zu Ihren Gunsten spricht natürlich, dass Sie bereits eingezogen sind und auchbereit die Miete bezahlt haben. Das alles beweist aber nicht, dass Ihnen eine gewerbliche Nutzung gestattet worden ist. Haben Sie evtl. einen Zeugen für diese Vereinbarung, und haben Sie unter der neuen Adresse auch bereits das Gewerbe angemeldet? Dei diesem schwierigen Sachverhalt sollten Sie sofort den Mieterbund oder einen Fachanwalt Ihres Vertrauens aufsuchen, damit keine Fehler passieren. Mobilar oder Geräte einfach auf die Strasse stellen, wie Ihnen der Vermieter androhte, das geht natürlich nicht. Das wäre, so meine ich, in mehrer Hinsicht strafbar. Diese Drohung zeigt allerdings u.a., dass der Vermieter noch über einen Schlüssel verfügt. Den sollten Sie sich auch aushändigen lassen. Viel Glück

Brumsumserl 
Fragesteller
 09.03.2013, 10:19

Das Gewerbe ist angemeldet. Meine Wohnungssuche beinhaltet die gewerbliche Nutzung und ich habe darüber auch schriftliche Unterlagen ( aber keinen Mietvertrag)

Brumsumserl 
Fragesteller
 09.03.2013, 10:27

Habe das Schreiben zur Schlüsselherausgabe bereits getätigt. Ihn auch darauf angesprochen als er mit dem Schlüssel in die Wohnung ging, alerdings wegen einem nicht in takt gewesenem Teil. Er will aber den Schlüssel nicht raus geben. Habe eben schriftlich mit Rückschein Aufforderung erstellt.

anitari  09.03.2013, 11:10
@Brumsumserl

Er will aber den Schlüssel nicht raus geben.

Dann bau einen neuen Schließzylinder ein und fertig.

Mündliche Verträge im Mietrecht gibt es nicht! Zumindest wenn es sich um einen Mietvertrag über einen Wohnraum handelt. Bei Gewerberaum ist das anders.

Wenn sie also von einem Mietvertrag über einen Wohnraum reden, dann haben sie keinen Mietvertrag. Demzufolge dürfen sie den Wohnraum nicht nutzen. Wenn Ihnen der Vermieter einen Mietvertrag anbietet, haben sie nur die Wahl, diesen zu unterschreiben oder auszuziehen.

Warum hast du einen "mündlichen" Vertrag abgeschlossen??? Viel zu riskant, du hast doch keinerlei Beweise, dass es diesen Vertrag je gegeben hat!

Brumsumserl 
Fragesteller
 09.03.2013, 10:21

Habe ich doch durch den schriftlichen Umgang bis zuum Einziug.

Cocobl  09.03.2013, 10:33
@Brumsumserl

Ah okay, dann gelten wohl genau die gleichen Bestimmungen wie bei einem schriftlichen Vertrag, denke ich mal.

Nein, das darf er natürlich nicht, auch mündliche Verträge sind gültig. Das Verhalten des Vermieters erfüllt übrigens den Straftatbestand der Nötigung...

Brumsumserl 
Fragesteller
 09.03.2013, 10:24

Anzeigen dieser Art verlaufen immer im Sand, denn die Staatsanwaltschaft wird sich mit solchen Dingen nicht befassen, daher denke ich eher wird es nichts bringen. Es nervt nur bei jeder Gelegenheit angehalten zu werden um einem zu zeigen wer der Chef im Haus ist.

MosqitoKiller  09.03.2013, 10:26
@Brumsumserl

Ich denke, dass viel zu viele Dinge als Kavaliersdelikte gesehen werden und man viel zu selten anzeigt. Man sollte viel öfter zeigen, dass es so nicht geht, oft reicht da schon eine Vorladung bei der Polizei...

Brumsumserl 
Fragesteller
 09.03.2013, 10:30
@MosqitoKiller

Werde ich noch einmal so bedroht, werde ich das wahrscheinlich auch tun. Bin allerdings auch nicht die Jüngste dazu noch Frau, mit der man wohl versucht sie über den Tisch zu ziehen.