Darf Polizei 15jährige nach Hause bringen wenn sie nicht möchte?

13 Antworten

Denkt mal an Moritz Eltern. Auch sie können Ärger bekommen, wenn sie den Eltern dann nicht sofort Bescheid geben, damit die ihr Kind abholen können.

Die Eltern von Anna haben ein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie sagen an, wo Anna sein darf und wo nicht. Gehört Moritz mit seinen Eltern und dem gesamten Hausrat dazu, bekommen sie Ärger.

Anna selbst bekommt keinen Ärger, aber zur Wahrung der Rechte des Erziehungsberechtigten und evtl. auch des Jugendschutzes muss sie nach Hause, in die Wache oder in eine Jugendeinrichtung gegeben werden. Dazu hat die Polizei grundsätzlich ebenso das Recht wie die Pflicht.

Da aber auch Polizisten Menschen sind (man staune) werden sie jede Eskalation vermeiden und alle ins Gespräche bringen. Anna kann nur geholfen werden, wenn die Dinge besprochen werden.

Gruß S.


Sie würde wahrscheinlich nicht bei Moritz bleiben dürfen.

Aber sie muss auch nicht mehr unbedingt nach Hause, allerdings muss sie dann den Polizisten begreiflich machen, das es nicht nur eine Teenagerspinnerei ist, sondern das ihre Mutter psychisch krank ist und das sie nicht mehr nach Hause will und darauf bestehen, das das Jugendamt eingeschaltet wird.

Moritz Eltern dürfen sie gegen den Willen der Eltern nicht bei sich aufnehmen, das ist Entziehung Minderjähriger.

Ja, die Polizei darf sie mitnehmen, da sie noch minderjährig und ihre Mutter die Erziehungsberechtigte ist. Wenn deine Freundin den Polizisten sagen würde, dass ihre Mutter ihr Schläge droht, dann würden sie das Jugendamt informieren.

Wenn ihre Mutter die Polizei holt, dann müssen sie sie dort rausholen und nach Hause bringen, die Eltern sind erziehungsberechtigt und haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie haben daher zu sagen, wo sie sich aufhalten darf und wo nicht.

Also wenn ich als Mutter vermuten würde, dass mein Kind mit 15 mich anlügt, was den Aufenthalt betrifft, würde ich auch draussen rumlaufen und nachsehen, wo das Kind ist, daran ist doch nichts krank. Das ist doch vielmehr die Fürsorgepflicht der Eltern, das zu tun.

Wenn sie in Echt Angst hat, geschlagen zu werden zu Hause, dann kann die Polizei sie in Obhut nehmen lassen und sie kann in einer Notaufnahmestation des Jugendamtes übernachten. Aber nicht bei einem Freund.

Es ist auch nicht die Lösung, einfach heimlich immer bei Freunden zu übernachten, wenn es Probleme zu Hause gibt, dann muss man zum Jugendamt gehen oder sich zu Hause ggf. auch mal etwas anpassen.

Aber bevor man 18 ist, kann man nicht einfach wählen, wo man sich gerne aufhalten möchte, sondern die Eltern haben das zu bestimmen.

Das müsst ihr anders aufziehen. Dann redet vorher mit dem Jugendamt, das es zu Hause nicht zu ertragen ist, dann ist sie 50/50 Abgesichert, aber wenn die Eltern unbedingt wollen, muss ein Gericht entscheiden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist derzeit bei den Eltern.