Darf mich Zeitarbeit kündigen weil ich Arbeitsschuhe vergessen habe?

4 Antworten

Wirklich etwas konfus .... also dröseln wir mal auf!

Du hättest nicht einfach so mal eben nachhause marschieren dürfen nur um ein paar Schuhe zu holen - das kann (und wurde vermutlich auch) als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden. Ich halte deshalb die außerordentliche Kündigung zwar für Überzogen, aber dennoch für gerechtfertigt. Allerdings muss i.a.R. einer fristlosen - also außerordentlichen Kündigung ein Abmahnung vorausgehen - erging diese nicht, so folgen die ArbG meist der Auffassung, dass die außerordentliche Kündigung unwirksam ist und zumindest eine fristgerechte ergeht. Ich glaube nicht, dass hier das "Vertrauensverhältnis" zw. AG und AN so zerüttet ist, dass eine Weiterbeschäftigung unmöglich gewesen wäre

Anmerkung: Zuhälter haben die Eigenschaft, diese dann in der Verhandlung frisch gedruckt mit noch nasser Tinte aus dem Hut zu zaubern und scheitern regelmäßig damit.


  • Aufgabe:

prüfen lassen, ob man gegen die fristlose Kündigung wirkungsvoll vorgehen kann bspw durch einen Fachanwalt, Gerwerkschaft oder sachkundigen Personen


Ist das geklärt, erst dann kannst du dich mit dem JC weiter näher beschäftigen. Ergeht eine Sanktion daraus, so ist Widerspruch einzulegen - der höchstwahrscheinlich als unbegründet angelehnt wird. Erst dann kann man vor dem Sozialgericht eine Klage einreichen auf Einstweilige Anordnung die Sanktion zurück zu nehmen.

Anmerkung: halte ich aber in deinem Fall für aussichtslos

Fakt ist - du stehst erst einmal ohne Geld da! Wenn du Klage gegen den Zuhälter eingereicht hast, dann muss das JC den Antrag ersteinmal bewilligen und auch zahlen, doch sollte die Klage scheitern, tritt sofort die Sanktion in Kraft nach der Anhörung!

Aufklaerer111  27.07.2019, 23:46

Da braucht man keinen Anwalt, das lohnt sich nun wirklich nicht. Der ist teuerer wie die Sanktionen, deshalb Finger weg und selber machen. Er war doch in der Schule und sollte doch in der Lage sein ein paar Zeilen dem Arbeitsgericht zu schreiben.

Wenn du einfach ohne Bescheid zu sagen 90 MInuten von der Arbeit fern bleibst um Schuhe zu holen, die du sowieso schon hättest dabei haben müssen, dann bist du leider komplett im unrecht.

sonnywayne12 
Fragesteller
 17.02.2012, 13:28

nein, wohl schlecht erklärt, die dame sagte mir dort ich solle sie schnell holen, was ich auch gleich getan habe, sie wusste das ich maximal 90 minuten bräuchte dafür. Deshalb hatte ich den anruf auch nicht verstanden.

Allerdings bestätigt dies meine annahme, das ich wohl selbst daran schuld bin. Denn es ist schwer hierfür beweise zu sammeln.

Du warst sehr wahrscheinlich noch in der Probezeit, da kann man Dir jederzeit ohne Angaben von Gründen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist kündigen. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist, meiner Meinung nach, bei Dir nicht gegeben.

Hensche.de ist eine sehr gute Seite zum Thema Arbeitsrecht. Schau mal was dort zum Thema fristlose bzw. außerordentliche Kündigung steht: http://tinyurl.com/78gspua

Mein Vorschlag: Gehe so schnell wie möglich(!!!) zum Arbeitsgericht und reiche Kündigungsschutzklage ein. Das geht auch ohne Rechtsanwalt. Evt. wirst Du beim Arbeitsgericht beraten.


Du solltest Dir auch über folgendes Gedanken machen: (Vielleicht ist es irgendwann hilfreich...)

Hattest Du beim Kundenunternehmen einen Spind für Deine persönliche Arbeits- und Sicherheitskleidung? Wenn nein: Hatten die Festangestellten einen Spind? Wenn ja: "... Arbeitsschuhe vergessen ..." Trägt vielleicht das Kundenunternehmen eine Mitschuld?

Aufklaerer111  27.07.2019, 23:49

Wenn er aber in der Probezeit ist kann das Unternehmen jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen, selbst dann wenn er überhaupt keine Schuld hat.

1 . Als erstes benötigst Du ein Bescheid und gegen den musst Du Widerspruch innerhalb der Frist einreichen, sonst kannst Du gar nicht Klagen. Klagen kannst Du erst, wenn der Widerspruch abgelehnt wird.

Und am Gericht kann man auch nicht einfach so vorsprechen. Da musst Du dir erst mal einen Anwalt nehmen!

2 . Das dich das unternehmen raus geschmissen hat, ist erlaubt und auch richtig. Du bist selber verpflichtet, dich zu erkundigen bzw. Du wusstest ja, dass in der Firma Sicherheitsschuhe Pflicht sind.

Dass die Zeitfirma dich fristlos kündigen darf, das glaube ich aber nicht. Dafür hätte es maximal erst mal einer Abmahnung bedurft. Aber das müsste auch ein Rechtsanwalt und ggf. das Arbeitsgericht dann genau prüfen, da mir ja weder der Vertrag noch die 100% genauen Umstände usw. vorliegen und ob Du schon mal eine Abmahnung hattest oder der Zeitfrima durch dich weitere Schäden entstanden sind.

Die Sanktion des Jobcenters ist aber gerechtfertigt. Wird man fristlos gekündigt oder auch fristgerecht gekündigt, weil man seinen Job nicht erledigt hat bzw. gegen die Sicherheitsvorschriften verstoßen hat (min. eins davon trifft min. bei deinem Fall zu), ist eine Santkion gerechtfertigt. Hier wird sicher weder Widerspruch noch Klage etwas ändern können.

Das einzige was du prüfen kannst ist, ob die fristlose Kündigung gerechtfertigt war. Das geht aber, wie gesagt, nur mit einem Rechtsanwalt.

sonnywayne12 
Fragesteller
 17.02.2012, 13:36

vielen dank,

hat mir sehr weitergeholfen. Damit erspare ich mir unnötiges Kopfzerbrechen und kann schneller reagieren.

damit ist auch meine frage beantwortet.

Danke sehr!!

Aufklaerer111  27.07.2019, 23:35

Der muss überhaupt keinen Anwalt nehmen.

das ist so das dümmste was man machen kann, weil der Anwalt Geld kostet, was man auf jeden Fall nicht mehr wieder sieht.

Für was brauchst du denn einen Anwalt? Lächerlich ist das was du schreibst.

Scaver  10.06.2020, 11:50
@Aufklaerer111

Ich gebe dir Recht, meine Aussage von damals muss ich etwas korrigieren.
Da es hier um das Arbeitsgericht gegangen wäre, besteht keine Anwaltspflicht in der 1. Instanz. Es gibt aber andere Gerichtszweige, wo es einen Anwaltszwang gibt (Landgerichten, Oberlandesgerichten, Obersten Landesgerichten und vor dem Bundesgerichtshof).
Meine Aussage war also nicht grundsätzlich falsch, sondern hat den speziellen Gerichtszweig nicht berücksichtigt.
Dass er das Geld nicht wieder sieht ist logisch, außer er hat eine Rechtsschutzversicherung oder der Arbeitgeber würde im Fall unterliegen und die Übernahme der Kosten würde vom Gericht dem Arbeitgeber auferlegt werden.
Trotzdem kann ein Anwalt sinnvoll sein um am Ende zu prüfen, ob wirklich alles rechtens gelaufen ist. Wir sind hier auch keine Juristen und geben keine verbindliche Rechtsberatung, sondern geben lediglich Kenntnisse und Erfahrungen aus dem eigenen Leben wie z.B. aus Berufserfahrung, Berufswissen oder auch eigenen Erlebnissen (selber mal vor Gericht gestanden etc.) wider.