Darf mich mein Arbeitgeber wegen einem Tattoo kündigen oder benachteiligen?
Hey Leute,
ich bin schon seit längeren am überlegen mir ein Tattoo stechen zu lassen am Unterarm (ganzer Unterarm). Ich arbeite in der Industrie als Zerspanungsmechaniker sprich ich steh den ganzen Tag an einer Maschine also eher selten bis gar nicht Kontakt von außerhalb außer jetzt mit den Kollegen. Nun die Sache muss ich meinem Chef irgendwas sagen? Wir tragen halt Polo-Shirts da würde man das Tattoo aufjedenfall sehen. Auf der Arbeit haben wir ebenfalls jemand der auch relativ tätowiert ist also denke ich das wäre ja kein Problem ist ja immerhin mein Körper und damit kann ich machen was ich will.
20 Antworten
Wenn der Arbeitgeber die Absicht hat, das zu tun, dann darf er das nicht zugeben, weil ihm dann eine Schadensersatzklage droht. Fragen scheint somit eher sinnlos.
Kauf Dir für das Geld, was das Tattoo kosten würde, Aktien eines Unternehmens, das über chancenreiche Technologien verfügt. Im schlechtesten Fall ist das Geld genauso weg, wie es beim Tattoo weg wäre (aber ohne dass Du ein Tattoo hast, das Du vielleicht irgendwann wieder loswerden willst).
Im besten Fall hast Du etwas für Deine Rente getan.
500 € (die man offenbar übrig hat, wenn man über Dinge wie ein Tattoo nachdenkt), heute vor 14 Jahren in Aktien von Apple gesteckt (ein Unternehmen, das damals schon ein Vierteljahrhundert lang als Hersteller von Computern bekannt war) und im Bankdepot "vergessen" sind heute 55.000 €. Auch "Laien" können solche Treffer gelingen. Mit Sicherheit warten auch jetzt solche Perlen auf Käufer.
Kündigen: Jein. Nehmen seine Kunden oder Kollegen daran Anstoß, darf er dich verpflichten, es bedeckt zu halten, etwa langärmelige Kleidung zu tragen. Kämst du dem nicht nach, kündigen.
Ich weiß nicht, ob Anstoß reicht, insbesondere in so einem Betrieb. Aber die Sicherheit der Anderen könnte wegen Ablenkung durch das Tattoo als gefährdet angesehen werden
Hey fiwaldi
Aber die Sicherheit der Anderen könnte wegen Ablenkung durch das Tattoo als gefährdet angesehen werden
Was stellt du dir denn darunter vor-Arbeitunfälle oder vermehrte Flirtattacken aufgrund eines Tattoos?
Derartiger Körperschmuck ist doch heute nichts außergewöhnliches mehr.
Wenn ich jetzt eine metallbearbeitende Firma hätte, und mein Zerspanungsmechaniker würde sich tätovieren lassen, wäre das zumindest für mich kein Grund, mich von dem Mitarbeiter zu trennen, sofern er eben seine Arbeit vernünftig erledigt. Da kann er auch gern ein halbes Kilo Metall im Gesicht hängen haben, wenn er denn mag. Das hat ja dann alles keine Auswirkung auf deine Arbeits.Ergebnisse.
Anders säöhe das aus, währst du ein Außendienstler der Aufträge für meine Firma herein holen soll, wenn ich von der Art meiner Kunden weiß, dass diese sich daran stören könnten. Aber auch da sollte man dann eine Lösung finden, und nicht ein Tattoo als Künduigungsgrund vorschieben.
Bei einem Mechaniker oder insbesondere Zerspaner wäre ich als Arbeitgeber ZUR EIGENEN Sicherheit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin darauf bedacht, dass auch in DIESEM Arbeitsumfeld durch Ohrringe und Piercings KEINE zusätzlichen Gefahrenquellen im Sinne der allgemeinen Arbeitssicherheit und deren entsprechenden Vorschriften entstehen.
Entschuldige diesen Einwand, aber mit Körperschmuck / Piercings und Ohringen / Kreolen behangene Mitarbeiter haben rein aus Aspekten der Arbeitssicherheit zumindest mit "Behang" absolut nichts verloren an bestimmten Arbeitsplätzen schon alleine mit mechanischen Gefährdungskriterien .
In einigen Berufsfeldern MUSS solch ein Körperschmuck vor Schichtbeginn und noch wichtiger VOR Betritt der Betriebsstätten abgelegt werden.
Dann spricht aber theoretisch auch nicht mal was gegen Piercing-Jünger (- innen )
absolut richtig.
Dein Arbeitgeber darf dir nicht kuendigen. Du brauchst auch nicht zu fragen, denn es geht deinen Chef einfach nichts an. Ob Du ein Tattoo traegst oder nicht ist ganz allein deine Entscheidung.
blauäugiges Denken! Ein Vorgesetzter, der eine persönliche Abneigung gegen Tattoos hat, kann seinem Arbeiter durchaus Probleme machen, ohne es direkt auf die Tätowierung zu schieben.
Korrekt, er wird schon irgendeinen Grund finden, um den AN herauszugraulen oder er sucht nach einem Kündigungsgrund
@ janfred1401:
Das ist kein "blauäugiges Denken", sondern die korrekte Antwort auf die Frage, was der Arbeitnehmer hier darf, welches Recht er hat.
Und dieses Recht muss man erst einmal kennen, um dann überhaupt entscheiden zu können, ob es in einer bestimmten Situation, in einem bestimmten Umfeld opportun ist, darauf gegebenenfalls zu beharren!
@ fiwaldi:
Das ist erstens ein "Totschlagargument", zweitens kann ein Arbeitgeber sind zumindest in einem Betrieb, auf den das Kündigungsschutzgesetz KSchG anzuwenden ist, sich Kündigungsgründe nicht einfach "aussuchen"!
Solche "Argumente" gegen die Durchsetzung von Rechten eines Arbeitnehmers sind überhaupt nicht nachvollziehbar!!
Hey janfread1401
Du bist AG? Wenn ja solltest du dich umfangreicher mit der Rechtslage der AN beschäftigen.
Ich als AG kann keinesfalls ein Tattoo als Kündigungsgrund angeben (ausgenommen natürlich verbotene radikale Symbole). Erfüllt der AN seine vertraglich geregelten Pflichten ist alles gut.
Im öffentlichen Dienst gibt es noch immer Einschränkungen,die aber werden bereits vor dem Antritt der Ausbildung Vertraglich deutlich geregelt.
Kurz gesagt: Ich habe mich aus dem Privatleben der AN rauszuhalten,persönliche Abneigungen gehen Körperschmuck haben im Dienst nichts verloren.
DH!! 🙂
Hallo!
Es kann schon sein, dass der Chef etwas dagegen hat ------> ein Grund dafür können z.B. politisch konnotierte Motive sein, die er für unseriös hält oder die seiner Ansicht nach nicht im Einklang mit dem Anspruch der Firma stehen.
Klar, es ist dein Körper & du darfst damit machen, was du möchtest. Narrenfreiheit hat man allerdings trotzdem nicht & Tätowierungen in deutlich sichtbaren Körperpartien wie eben den Unterarmen sind nicht überall gern gesehen.
Ich persönlich hätte als Betriebsleiter einer solchen Handwerksfirma kein Problem damit, sofern es nicht eindeutig politisch oder religiös motivierte, streitbare Motive sind.
Im Zweifel fragst du bei der Geschäftsleitung an... dann weißt du, wo du dran bist.
Hey Frankonian
Als Laie ist das ein schlechter Rat und hat mit dem Wunsch nach einem Tattoo nichts zu tun-das berühmte Äpfel/Birnen Prinzip.