Darf mein Vermieter mir vorschreiben, wer sich in meiner Wohnung aufhält?
hallo liebe alle,
ich ziehe nächsten monat neu in meine ca 40 qm2 wohnung ein.
in meinem mietvertrag steht, dass die wohnung lediglich von einer person bezogen werden darf. da mein derzeitiger mitbewohner und freund erst einen monat später in seine wohnung ziehen kann, wollte ich dass er in der zwischenzeit bei mir ist. ohne anmeldung o.ä., einfach unformell als "besuch".
aus höflichkeit wollte ich meinen vermietern bescheid sagen, die allerdings meinten, dass das nicht ginge. ich darf keine weitere person in meiner wohnung haben. das gebäude ist denkmalgeschützt und mehrere hundert jahre alt. sie meinen, es sei "keine normale" wohnung und deswegen müsste ich mich danach richten. ich merke auch, dass die vermieter möchten, dass ich die wohnung so wenig wie möglich benutze. haben sie ein recht darauf, sich in die nutzung der wohnung einzumischen?
auch wenn mein freund dann in seiner eigenen wohnung lebt, wird er dennoch viel zeit bei mir verbringen, was die vermieter ungern wollen. meine frage ist: haben die eine juristische grundlage dafür, weil in meinem mietvertrag steht, dass die wohnung nur von einer person bezogen werden darf?
ich würde mich sehr über (rechtliche orientierte) antworten freuen und danke euch <3 liebe grüße
lovewater
8 Antworten
Das fängt ja schon gut an.
Eigentlich geht es bei Besuch um den erhöhten Verbrauch z. B. von Wasser und Strom. Eine Wohnung, die sich vermehrt bei Besuch abnutzt ist merkwürdig. Ob die überhaupt was taugt?
Wenn das so losgeht, hätte ich schon gar keine Lust mehr auf den Einzug. Natürlich darf man Besuch empfangen und auch für längere Zeit. Bei Krankheit müsste dein Freund dich pflegen dürfen oder Oma darf dich auch mal länger besuchen.
Dein Vermieter spinnt. Soll er doch selber drin wohnen, wenn er dort keine fremden Menschen drin mag. Für den Abnutzungsausgleich ist doch die Miete da.
Steht nur das Haus oder stehen auch diese drolligen Vermieter unter Denkmalschutz.
Überleg es Dir, ob Du da überhaupt einziehen willst.
auch wenn mein freund dann in seiner eigenen wohnung lebt, wird er dennoch viel zeit bei mir verbringen, was die vermieter ungern wollen. meine frage ist: haben die eine juristische grundlage dafür, weil in meinem mietvertrag steht, dass die wohnung nur von einer person bezogen werden darf?
Besuch kann der Vermieter nicht verbieten, auch nicht wenn er übernachtet.
Bis zu 6 Wochen am Stück und sogar mehrmals im Jahr ist es möglich.
Wenn Dein Freund sehr oft bei Dir ist, könnte der Vermieter die Nebenkosten, die nach Personenzahl abgerechnet werden, anpassen.
Du willst also riskieren, daß dein Freund zu dir zieht und dabei das Haus kaputt macht! Skandal!
Aber im Ernst: Wenn du trotz dieser Vermieter in die Wohnung ziehen willst, können sie dir nicht verbieten, Gäste zu empfangen. Dein Freund darf bis zu 6 Wochen bei dir wohnen, ohne daß dir deswegen jemand Ärger machen kann. Auch wenn er dich später häufig besucht, geht das die Vermieter nichts an.
Es ist aber auch klar, daß es immer wieder Zusammenstöße mit den Hauseigentümern geben wird. Ich frage mich, warum du einen solchen Vertrag unterschrieben hast.
Trotzdem alles Gute!
Du fängst schon gut an. Machst einen Mietvertrag für eine Wohnung, die nur von einer Person bewohnt werden darf, bist noch gar nicht eingezogen und konfrontierst Deinen Vermieter damit, dass doch erst mal zwei Leute drin wohnen werden. So schafft man eine Vertrauensbasis. Ich kann mir gut vorstellen, dass sich Dein Vermieter jetzt hintergangen fühlt.
Der Denkmalschutz ist allerdings kein Argument. Wenn das Haus durch längeren Besuch in Gefahr geraten würde, dürften sie gar nicht vermieten.
Auch sonst kann er nichts machen, wenn immer wieder Leute bei Dir zu Besuch sind oder eine Person längere Zeit. Wenn nun Dein Freund wirklich ganz zu Dir ziehen würde, also als Lebensgefährte, könnte das natürlich anders aussehen. Aber würde man es darauf ankommen lassen, hätte der Vermieter wohl auch dann keine Chance, Dich zu kündigen.