darf mein vermieter mir als alleinstehender frau verbieten

5 Antworten

Zu Hause in der eigenen (Miet-)Wohnung kann sich jedermann frei entfalten. Dieses Persönlichkeitsrecht kann nicht beschränkt werden. Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt, uneingeschränkt Besuch zu empfangen. Dies ergibt sich aus seinem Hausrecht, das sich auch auf den Zugang zu seinen Mieträumen erstreckt (AG Köln, Urteil vom 22.09.2004, WM 673/2004). Ausnahmensweise kann der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu nutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat. (AG Köln a.a.O.)

Ebensowenig kann der Vermieter nächtlichen Damen- oder Herrenbesuch verbieten. Abgesehen davon, dass sich die Moralvorstellungen in der Gesellschaft gewandelt haben, wird heute ein derartiges Verbot oder Gebot auch als sittenwidrig gewertet. Der Vermieter kann nicht seine eigenen Moralvorstellungen per Mietvertrag dem Mieter aufzwingen. Dies gilt auch für alle Klauseln, in denen dem Mieter vorgeschrieben wird, dass der Besuch die Wohnung zu einem bestimmten Zeitraum spätestens wieder verlassen haben muss. Formulierungsbeispiel: ......Besucher haben das Haus um 22:00 Uhr zu verlassen.

quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch.htm

Dein Vermieter hat nicht das Recht dir irgendwelchen Besuch zu verbieten. Von den Besuchern dürfen selbstverständlich keine Störungen des Hausfriedens bzw. Lärmbelästigungen ausgehen. Auch darf durch Besuchern die Wohnung nicht überbelegt sein.

Wohnst Du in einem katholischen Mädchenpensionat?;-)

Besuch empfangen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Dann kann der Vermieter nicht verbieten. Ergo ist es auch kein Kündigungsgrund.

Etwas anderes wäre es wenn durch die Besucher der Hausfrieden erheblich gestört wird und der Mieter trotz Abmahnung(en) seine Besucher nicht "in den Griff" bekommt.

Fehlt nur noch das du deine Adresse hier reinschreibst !?!? Schön mal was von Anony gehört - oder ist das Fake

Du kannst machen was du willst. Er darf dir jederzeit kündigen, nur wird er "deswegen" damit kaum durchkommen.

 

du kannst soviel besuch haben wie du willst, männlich oder weiblich. tag oder nacht. würde mir aber langfristig nach einer anderen wohnung schauen, da du schikaniert wirst. alles gute!