Darf mein Vermieter auf meine Kosten streichen?

3 Antworten

Da kann er schlicht null komma nix.

Was steht konkret zu Schönheitsreparaturen (bitte wörtlich!) während und zum Ende der Mietzeit im Mietvertrag? Erst aus der Beantwortung kann ein nützlicher Rat hergeleitet werden.

Kate1304 
Fragesteller
 25.04.2017, 19:30

§7 Schönheitsreparaturen

1. Die Schönheitsreparaturen, die durch eine altersbedingte Abnutzung oder den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstanden sind, werden vom Mieter auf seine Kosten getragen. Der Vermieter übernimmt keine Schönheitsreparaturen.