Darf mein Chef mich trotz Grippe und Attest zwingen zu arbeiten?

14 Antworten

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Dein AG darf Dich überhaupt nicht zur Arbeit zwingen, wenn Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast.

Wenn Du krank bist, bist Du krank. Selbst wenn Du jetzt "nur" z.B. eine verstauchte Hand hättest, von der keine Ansteckungsgefahr ausgeht, dürfte Dein AG Dich nicht auffordern oder sogar zwingen/nötigen, zur Arbeit zu kommen wenn Dein Arzt Dich arbeitsunfähig geschrieben hat.

Wenn der "Herr" bei Dir anrufen sollte, brauchst Du auch keine Anrufe entgegennehmen, geschweige denn, im Geschäft vorbeikommen.

Kurier Dich aus und lass Dir vom AG nicht einreden, dass Du arbeiten musst, weil er das so möchte. Gute Besserung

Tamtamy  01.12.2016, 10:03

Dem schließe ich mich an.

DarthMario72  01.12.2016, 10:07

So ist es. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Hexle2  04.12.2016, 09:58

Danke fürs Sternchen und einen schönen zweiten Adventssonntag

Was ist ein Artest? Ach du meinst ein Attest?

Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, darfst du zu Hause bleiben. Wenn dein Chef z. B. keine Vertretung hat, ist das sein Problem.

Wenn damit dann noch gegen Hygienevorschriften verstoßen werden soll, hätte dein Chef ein ziemlich großes Problem...

Zwingen?

Wie soll will er das machen?

Er kann dir mit Konsequenzen drohen wenn du nicht arbeiten kommst.

Gehst du dann arbeiten, verstößt der AG gegen die Fürsorgepflicht.

Gehst du nicht arbeiten, und er setzt die angedrohten Konsequenzen um, dann, gehst du zum Arbeitsgericht und dein AG wird verlieren.

Was das für deinen Job bedeutet?

Es könnte den Verlust des Jobs bedeuten, Vertrauensverhältnis  etc.,

aber du wirst eine Abfindung bekommen, da dein Chef eindeutig im Unrecht ist.

Sag Ihm das du eine AU abgegeben hast und das du nicht arbeiten kommst.

Leg dich ins Bett und warte ab was passiert.

Das ist definitiv nicht rechtens. Du solltest Dich an die Gewerbeaufsicht wenden.

Nein. Wenn du krank bist und ein Arzt bescheinigt, dass du nicht arbeitsfähig bist, kann dich dein Chef nicht zwingen.