Darf man tatsächlich Radfahrer nicht überholen oder anhupen?

7 Antworten

Überholen ist mit 1,50m Abstand und der Einhaltung sonstiger Verkehrsregeln erlaubt und sogar geboten um den Verkehrsfluss nicht zu stören.

Hupen darf man grundsätzlich nur zu Warnzwecken, also theoretisch könnte es Situationen geben wo auch das erlaubt ist.

p.s.: Hupende Autos sind ein riesen Ärgernis, da man mit dem Hupen nicht nur den "Einen" Verkehrsteilnehmer aufschreckt sondern auch alle anderen. Und auch noch die Leute in den Wohnungen nervt.

migebuff  08.09.2020, 07:11
Hupen darf man grundsätzlich nur zu Warnzwecken

Das ist so nicht ganz korrekt. Rein rechtlich darf er außerorts auch hupen, um das Überholen anzukündigen.

Bisphenol  08.09.2020, 07:42
@migebuff

Das macht man ja um zu warnen.

Ist aber meines erachtens auch eine Unsitte. Vorsicht jetzt komm ich und ich bin so schnell das ich nicht oder nur schlecht reagieren kann wenn unvorhergesehenes passiert. Also pass bloss auf ich bin gefährlich.

Bremen678  08.09.2020, 09:02
@migebuff

nein, Hupen außerhalb der Ortschaft um das Überholen anzukündigen ist verboten.

Darf man tatsächlich Radfahrer nicht überholen

Selbstverständlich darfst du Radfahrer überholen. Du musst dabei nur ausreichend Abstand halten - der Gesetzgeber hat das dieses Jahr auf 1,50 m innerorts und 2 m außerorts präzisiert. Wenn du also den Abstand einhalten kannst (zwischen dem Lenker und deinem Spiegel!) und einen deutlichen Geschwindigkeitsvorteil hast, darfst du selbstverständlich überholen.

Als Faustregel kann man einfach mit dem kompletten Fahrzeug auf die Spur links vom Radfahrer wechseln. So, wie du z.B. auch einen Traktor oder eine Pferdekutsche überholen würdest.

Der Abstand gilt übrigens unabhängig von irgendwelchen Linien! Das heißt, auch hier musst du 1,50 m Abstand halten, wenn du überholst. Dass da eine gestrichelte Linie dazwischen ist, ändert nichts.

Und klar: Wenn du den Abstand nicht einhalten kannst, ohne z.B. eine durchgezogene Linie zu überfahren oder dem Gegenverkehr in die Quere zu kommen, darfst du nicht überholen. Aber das ginge bei einem anderen Fahrzeug in dem Moment ja auch nicht.

anhupen

Die Hupe ist primär ein Warnsignal. Also um Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr aufmerksam zu machen. Du darfst also tatsächlich nicht jemanden anhupen, weil du genervt bist und er Platz machen soll. Außerdem enthält die StVO einen Paragraphen, der verbietet unnötigen Lärm zu machen.

Außerorts (!) darfst du aber die Hupe auch verwenden, um ein Überholmanöver anzukündigen. Das ist dann aber ein "tuut" und kein "tuut-tuut-tuut-tuuuuuuuut".

Webclon 
Fragesteller
 08.09.2020, 10:54

1,5 hmmm. meist sind es bei mir halben meter? Ist das Schlimm bis jetzt nie ärger gehabt, hat auch keiner rum geschrien oder den mittelfinger gezeigt

RedPanther  08.09.2020, 11:57
@Webclon

Tja... wenn sich dann mal ein Radfahrer erschreckt und den Abflug macht, kann er dann recht einfach sagen, du hättest ihn mit zu geringem Abstand gefährdet. Beweise mal das Gegenteil. Und wenn du dann auch noch weiterfährst, bist du obendrein wegen Fahrerflucht dran.

Ich habe mir angewöhnt, entweder deutliche Schlangenlinien zu fahren oder auch mal mit dem linken Fuß nach links auszuschlagen. Knallt gut, wenn ich dabei die Beifahrertür eines Autos treffe. Ich habe auch schonmal die Packung meines Müsliriegels in ein offenes Beifahrerfenster geworfen, weil das so schön in Reichweite war.

Rumschreien oder Mittelfinger zeigen ist eher etwas, das Proleten mit tiefergelegten BMW machen.

Webclon 
Fragesteller
 08.09.2020, 11:58
@RedPanther

Also mit einem Radler sich auf gar kein Fall anlegen? Auch wenns nur verbal ist?

RedPanther  08.09.2020, 12:02
@Webclon

Egal, welches Fahrzeug ein anderer Verkehrsteilnehmer fährt... ich kann mir nicht vorstellen, welchen Benefit jemand davon hat, andere verbal anzugehen. Schafft mehr Probleme, als es löst.

Wo ist das Problem, mal ein paar Meter hinter einem Radfahrer her zu fahren? Wenn du es so eilig hättest, dass es dir auf ein, zwei Minuten ankommt, würdest du mit Blaulicht + Sirene fahren. In der ruhigen Zeit hast du schon Gelegenheit, aufs Navi zu schauen, dir neue Musik auszusuchen, nach der Freundin auf dem Beifahrersitz zu greifen...

Webclon 
Fragesteller
 08.09.2020, 12:05
@RedPanther

ja oder eine rauchen vor ungeduldigkeit 😀

DitmarMD  08.09.2020, 15:31

Es gibt Ausnahmen. Fahrradstraßen z.B., da dürfen Radfahrer nebeneinander fahren und müssen Dir keinen Platz machen. Zur Not also hinterherzuckeln. Die Dinger machen sich zunehmend breit.

Klar darfst du Radfahrer überholen. Wo hast du das denn her, dass das nicht erlaubt ist?

Webclon 
Fragesteller
 08.09.2020, 10:48

Hab ich von einem anonymen Historiker sagen lassen 🤷🏻‍♂️

DitmarMD  08.09.2020, 15:32
@Webclon

Historiker sollen sich um Geschichte kümmern.

Radfahrer darf man immer überholen und sollte der Abstand weniger als 1,50 Meter sein und keine Gefahr besteht ist das auch kein Problem, Hupen sollte man allerdings nicht.

Stefan1248  08.09.2020, 06:50
sollte der Abstand weniger als 1,50 Meter sein und keine Gefahr besteht ist das auch kein Problem

erlaubt ist das aber nicht.

die 1,5 Meter Abstand sind keine Empfehlung sondern Pflicht

Lynneia  08.09.2020, 06:51

Die Aussage zum Abstand ist schlicht falsch. Es muss immer ein Abstand von mindestens 1,50 m gewährleistet sein, selbst wenn der Radfahrer auf einem markierten Fahrradweg fährt.

Direktor25  08.09.2020, 07:13
@Lynneia

Und wenn es weniger sind sollte das auch kein Problem sein, bloß weil unsere Politiker ein neues Gesetz erlassen haben, ist schon komisch das vor dieser Regelung nicht darüber diskutiert wurde oder.

Lynneia  08.09.2020, 19:06
@Direktor25

Warum sollte über eine Regelung diskutiert werden, die dafür sorgt, dass eine Gruppe Verkehrsteilnehmer besser geschützt wird? Und hier geht’s ja nun wirklich nicht um Sonderrechte, sondern um Gefahrenvermeidung.

ampmark  08.09.2020, 08:03

Außerorts sind es 2 Meter. Auch, wenn der Radfahrer aus einem „Schutzstreifen“ oder Radweg fährt.

Direktor25  08.09.2020, 08:13
@ampmark

Schön und wenn es mal weniger sind ist mir das auch egal solange keine Gefahr besteht.

Bisphenol  08.09.2020, 09:39
@Direktor25

Wenn es weniger sind, dann besteht Gefahr. Du bist dann selbst die Gefahr. Besonders Fussgänger können schon mal wild gestikulieren, willst Du das die sich am Seitenspiegel die Hand brechen? Es kann auch schonmal vorkommen das ein Radfahrer einem Gulli ausweichen muss, da kann der Abstand Leben oder Tod bedeuten.

Es gibt ne Menge unvorhersehbares im Strassenverkehr, diese Regel sichert etwas mehr die Fussgänger und Radfahrer ab, warum sollte man sich dann nicht daran halten?

Mach Dir mal klar was passiert wenn Du ausversehen ein Rad auch nur ganz leicht anditschst. Das Vorderrad stellt sich quer und der Radler gelangt unter die Hinterreifen. Ist ja nicht so als wenn sowas nicht schon vorgekommen wäre.

Zuletzt: Fussgänger und Radfahrer müssen leider echte Angst vor Autos haben, das nah an Menschen vorbeifahren macht es nicht besser. Es gibt nicht wenige Menschen die echte Todesangst bekommen wenn es zu knapp wird. Das gilt übrigends auch für das "reinkrachen" in Parklücken. Es ist einfach asozial anderen Menschen Angst einzujagen, vor allem wenn man es mit einem potenziell todbrigendem Gegestand macht.

Also, lass das in Zukunft.

Direktor25  08.09.2020, 09:53
@Bisphenol

Wie ich mich in solchen Situationen verhalte muss du schon mir überlassen, jeder macht das halt anders und wenn man an einem Fahrrad Fahrer vorbeifährt da mit angemessener Geschwindigkeit.

RedPanther  08.09.2020, 11:59
@Direktor25
Wie ich mich in solchen Situationen verhalte muss du schon mir überlassen, jeder macht das halt anders

Was würdest du davon halten, wenn sich angesichts einer roten Ampel jeder selbst überlegen würde, wie er sich erhalten möchte? Wenn mal ein paar keine Lust haben anzuhalten und dir in die Seite donnern, während du über grün gefahren bist?

Nein, das ist nichts anderes. Das sind Regeln der StVO, fertig.

Direktor25  08.09.2020, 12:15
@RedPanther

Richtig und warscheinlich hält sich auch jeder dran, das ich nicht lache, die meisten die hier etwas kommentieren machen es in Wirklichkeit auch anders, ist alles blöde Laberei.

RedPanther  08.09.2020, 12:37
@Direktor25

Du wirst lachen, ich fahre notfalls auch mal nen Kilometer hinter einem Radfahrer her, wenn ich nicht überholen kann. Die zwei Minuten, die ich dann später ankomme, sind es mir nicht wert irgend jemanden zu gefährden.

Pervers wird es, wenn mir dann Leute kommen, ich solle mich an die StVO halten und überholen.

Direktor25  08.09.2020, 12:40
@RedPanther

Wenn es absolut nicht anders geht dann ist es halt so, aber die meisten Radfahrer würden in solch einer Situation anhalten und dich vorbeifahren lassen.

RedPanther  08.09.2020, 15:43
@Direktor25

Es steht ja auch in der StVO, dass man als langsames Fahrzeug bei Gelegenheit an die Seite fahren muss, um ein Vorbeifahren zu ermöglichen. Spannend wird es nur, wenn es keine Gelegenheiten dazu gibt, weil z.B. nach rechts mal 2 km Leitplanke sind.

Direktor25  08.09.2020, 15:47
@RedPanther

Das ist sehr unwahrscheinlich zumindest wenn man ein Fahrrad überholen möchte. Bei Landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist es bei mir auch schon vorgekommen aber die sind noch recht schnell unterwegs.

ampmark  08.09.2020, 21:36
@RedPanther

Dann müssen es aber mehr als ein Fahrzeug sein. „Langsame Fahrzeuge müssen schnelleren FahrzeugeN das Überholen ermöglichen. Notfalls an geeigneter Stelle anhalten.“

Das gilt übrigens auch für langsame PKW‘s. Die dürfen eigentlich auch nicht grundlos langsam fahren und dadurch den Verkehr behindern.

Zum Rad: außerorts gilt der 2-m-Abstand. Kommt es zur Anzeige oder gar ein Unfall, bist du fällig. Kommt das mehrmals vor, kann man auch bei bloßen Ordnungswidrigkeiten wegen „Charakterlicher Ungeeignetheit“ den Führerschein verlieren.

RedPanther  08.09.2020, 22:11
@ampmark
Das gilt übrigens auch für langsame PKW‘s. Die dürfen eigentlich auch nicht grundlos langsam fahren und dadurch den Verkehr behindern.

Das gilt für langsame PKW, das gilt für LKW, das gilt für Landwirte... Vollkommen richtig.

Zum Rad: außerorts gilt der 2-m-Abstand.

Ich habe nichts anderes behauptet.

Der Radfahrer könnte sich erschrecken und vom Radel fallen.