Darf man sich vor einen mobilen Blitzer stellen.?

Velbert2  07.11.2021, 16:21

Und weshalb die ganze Aktion?

Alex552 
Fragesteller
 07.11.2021, 16:21

Um den Polizisten zu nerven und den Leuten etwas Geld zu retten.

BLAEKK  07.11.2021, 16:22

Wieso möchtest Du Raser schützen. Sie gefährden andere.

Alex552 
Fragesteller
 07.11.2021, 16:28

Ich stehe nur zufällig mit dem Regenschirm da und zähl die Autos.

5 Antworten

Du behinderst so den Messvorgang und bekommst von der Polizei ein Bußgeld, auch wenn keine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer geschehen ist.

Du hättest einige Meter vor dem Messfahrzeug stehen müssen und winken müssen, was straffrei wäre, wie auch Lichthupe entgegenkommender Fahrzeuge oder Radiowarnung zu Blitzer.

Still  07.11.2021, 17:41

Bußgeld? Welcher Tatbestand ist denn erfüllt?

Deamonia  08.11.2021, 12:40
@Still

Behinderung einer Polizeilichen Maßnahme, wobei ich nicht genau weis, ob es da ein Bußgeld oder eine Anzeige gäbe.

Still  08.11.2021, 18:13
@Deamonia

Weder noch; es gibt nur einen Platzverweis, bzw. bei Wiederholung eine Ingewahrsamnahme.

Nein, das ist nicht unter Strafe gestellt, ABER du wirst des Platzes verwiesen und notfalls in Gewahrsam genommen.

Alex552 
Fragesteller
 07.11.2021, 16:26

Ich vereitelt ja keine Strafe. Ich stehe nur in der Natur Rum und schaue Autos an.

lesterb42  07.11.2021, 16:42
@Alex552

Nein, das ist ja auch nicht verboten, im Gegenteil. Du verhinderst Strafverfolgung.

BVBDortmund  07.11.2021, 17:33

Es sind Orrdnungswridigkeiten bei Geschwindigskeitsvergehen keine Strafsachen, somit ist Deine Antwort falsch.

lesterb42  07.11.2021, 17:34
@BVBDortmund

Dann wird es im OWiG eine vergleichbare Vorschrift geben. Sei nicht so kleinlich.

lesterb42  07.11.2021, 17:40
@BVBDortmund

Was denn nun?

Du behinderst so den Messvorgang und bekommst von der Polizei ein Bußgeld, auch wenn keine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer geschehen ist.
BVBDortmund  07.11.2021, 17:42
@lesterb42

So einfach ist das nicht, es gehört dazu, sich den Anordnungen der Polizei zu wiedersetzen, wenn einer sos macht. Erst dann wird es möglicherweise Ernst.

lesterb42  07.11.2021, 17:43
@BVBDortmund

Das sind deine eigenen Worte!

Still  07.11.2021, 17:42

Blödsinn, da hier keine Straftaten verfolgt werden, sondern Ordnungswidrigkeiten.

lesterb42  07.11.2021, 17:43
@Still
Blödsinn

Und das geht dann nur mit so einer Grobheit?

Still  07.11.2021, 17:43
@lesterb42

Damit Leser wissen, wie falsch deine Antwort ist.

lesterb42  07.11.2021, 17:44
@Still

Und über dich sagt das nichts aus?

Still  07.11.2021, 17:45
@lesterb42

Blödsinn bezieht sich auf die Antwort, deren "Sinn blöd" ist. Das ist nichts, was sich auf deine Person bezieht sondern auf das, was du geschrieben hast.

lesterb42  07.11.2021, 17:46
@Still

Nein, dass sagt auch etwas über dich aus. Die Antwort mag falsch sein aber kenneswegs blöd. Das ist einfach nur respektlos.

Den feinen Unterschied zwischen Straftat und OWIG erkennst man auch nicht immer. Dazu muss man nicht blöd sein.

Still  08.11.2021, 20:18
@lesterb42

Es ist kein feiner Unterschied, sondern zwei unabhängige Gesetze.

Wie hättest du es denn gerne?

Schöne Antwort, mach weiter so, irgend wann wird sie schon passen?

Wenn da nicht ein entsprechender Kommentar verfaßt wird, steht da für unbedarfte Leser:

"Im Internet steht aber, dass man dafür ins Gefängnis muß."

geschrieben

lesterb42  09.11.2021, 09:37
@Still

Ich habe kein Problem mit der Korrektur, lasse mir nur nicht gerne Blödsinn unterstellen.

Still  09.11.2021, 10:33
@lesterb42

Dann informiere mich doch bitte mal darüber, aufgrund welcher juristischen Überlegung du deine Antwort veröffentlicht hast und ob dieser Überlegung ein Denkprozess vorausgegangen ist? Wenn du schon von den feinen Unterschieden zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten schreibst, ahne ich schlimmes.

lesterb42  09.11.2021, 11:01
@Still

Ich lasse mir von dir keinen Blödsinn unterstellen. Du bist respektlos. Ende.

Still  09.11.2021, 13:04
@lesterb42

Unterstellen würde ja bedeuten, dass ich dir etwas Falsches zuschreibe, was hier aber nicht der Fall ist!

Die werden dich auffordern weg zu gehen, und wenn du dem dann nicht folge leistest, bist du dran wegen Behinderung einer Polizeilichen Maßnahme.

Regnet es nicht einmal, dann könnte das sogar ohne Aufforderung der Polizisten offensichtlich sein.

Mal abgesehen davon, ist es reichlich Asozial, absichtlich Polizisten zu ärgern, und ausgerechnet Asoziale Raser vor Strafen schützen zu wollen, erklär das man Angehörigen von Raser Opfern!

Unsere Justiz ist im übrigen nicht völlig blöde. Du darfst auch nicht zu einem Polizisten sagen "Ich würde sie jetzt gerne A-*** nennen" das gilt dann genauso als Beleidigung wie "Sie A-***"

Vorsicht, das ist vorsätzliche Strafvereitelung. Kann teuer werden