Darf man sich ohne Gewalt gegen die Polizei widersetzen?

5 Antworten

Wer z.Bsp. an Sitz-Blockaden teilnimmt, kann sich ggf. strafbar machen. Das ist zwar passiver Widerstand, aber § 113 Abs.3 StGB sagt ist eine Widerstandshandlung nicht strafbar, wenn sie sich gegen eine Diensthandlung richtet, die nicht rechtmäßig war. Jo, und dann hat man evtl. schlechte Karten.

WIDERSTAND IST WIDERSTAND!!

Naja es ist immernoch WIEDERSTAND GEGEN DIE STAATSGEWALT und deshalb mmenoch strafbar...mit oder ohne Gewalt...Aber eine Frage, wozu musst du ds wissen, normalerweise plant man sowas ja nicht sondern man wiedersetzt sich in diesem Moment wo die einen mitnehmen

Das ist Widerstand gegen Staatsgewalt und wird evtl. mit Bußgeld belegt.

Als ob man halt schlafen würde

Das wäre dann ja kein Widerstand!