Darf man sich eigentlich als ninja verkleiden und damit rausgehen es gibt ja die Pflicht sein gesicht zu zeigen?

4 Antworten

Das stellt generell kein Problem dar. Ausnahmen bei denen es ein Problem darstellt sind das Vermummen beim Autofahren (als Fahrer versteht sich) und Demonstrationslagen. Je nach Bundesland kann es entweder eine Ordnungswidrigkeit oder möglicherweise eine Straftat darstellen (jedes Bundesland kann sein eigenes Versammlungsgesetz nutzen. Somit können sich in dieser Hinsicht einige Normen unterscheiden).

Was definitiv problematisch ist: Das Herumlaufen mit einem Katana (Sofern es sich dabei nicht um einen Dekogegenstand sondern um ein echtes Schwert handelt) - Auch wenn du ein Dekokatana verwendest, welches keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes darstellt, könnte es unteranderem zu einer Kontrolle durch die Polizei kommen, wenn jemand Angst bekommt und dies meldet bzw. die Beamten dich damit öffentlich umherlaufen sehen.

Was absolut nicht geht und wovon ich dir auch tunlichst abraten würde:

Der Besitz von Wurfsternen oder einem Nunchacku. Diese Gegenstände sind verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes und würden eine Strafanzeige nach dem Waffengesetz + die Einziehung der Waffen nachsichziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also beim Autofahren solltest du dein Gesicht nicht verdecken. Ansonsten sehe ich kein Problem so durch die Straßen zu laufen... Aber welcher Ninja verirrt sich außerhalb Karnevals schon nach Deutschland?

Sich als Ninja zu verkleiden ist nicht strafbar, außer in Schleswig-Holstein da ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn dein Gesicht bedeckt ist.

Jedoch ist überall das verdecken von deinem Gesicht bei Demonstrationen verboten, da man dann die Person nicht mehr identifizieren kann.

Laut Wikipedia.

eigentlich kein problem müssen ja alle ne maske tragen momentan ;)