Darf man sich als privater Vermieter seine Mieter nicht mehr aussuchen?
Aktuell irritiert mich gerade dieser Artikel, der über einen Fall berichtet, in dem ein Vermieter verklagt wurde, weil er seine Wohnung nicht an Ausländer vermieten wollte:
Ohne dies jetzt speziell werten zu wollen, aber hat der Eigentümer einer Wohnung etwa nicht das Recht, sich seine Mieter auszusuchen?
Der eine mag vielleicht nicht an Ausländer vermieten, der andere nicht an Familien mit Kindern, der andere nicht an Männer, nicht an Frauen, nicht an Alleinerziehende etc.
Letztlich bleibt es doch die Entscheidung des Vermieters, wen er in seine Wohnung einziehen lässt und wen nicht.
Wie kann es also möglich sein, deswegen verklagt zu werden?
Oder geht es nur darum, dass er dies explizit so in die Annonce geschrieben hat und das nicht darf? Denn ein Vermieter muss ja nicht begründen, warum er einen Mietinteressenten ablehnt und somit bleibt ihm immer die Möglichkeit, eine Auswahl zu treffen.
16 Antworten
"Mieter und Wohnungssuchende sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Danach ist jedwede Benachteiligung aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft verboten. Das gilt auch in Bezug auf den Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum (§ 2 AGG)."
Schreib es also nicht in die Annonce und lehne die Ausländer mit einer anderen Begründung ab.
Wobei hier der §19 Abs. 5 AGG von besonderer Bedeutung ist.
Schreib es also nicht in die Annonce und lehne die Ausländer mit einer anderen Begründung ab.
Wobei man eine Ablehnung überhaupt nicht begründen muss...
Ich finde das absolut richtig. Klar kann man keinen seine Vorurteile austreiben, aber zumindest vor offener öffentlicher Diskriminierung kann man sie schützen.
Der Vermieter war ausgesprochen dämlich. Mit der Ausschlußklausel hat er sich nun richtigen Ärger eingehandelt.
Wem er die Wohnung gibt, ist immer noch seine Entscheidung, aber auch bei einer Besichtigung darf er keinesfalls äußern "Du kriegst die Bude nicht, weil Du Ausländer bist".
Wenn der Vermieter das vorher weiß, sicherlich. Aber ein Mietinteressent, der bei der telefonischen Terminvereinbarung akzentfreies Deutsch spricht, fällt erst bei der Besichtigung als Ausländer auf.
Naja, Dummheit gehört bestraft.
Der Vermieter hat die Annonce ja absichtlich so gestaltet, damit jeder seine rassistische Einstellung sehen kann.
Es gibt halt auch Vermieter die gegen geltendes Recht verstossen. Selber Schuld.
Nun ja, wer nicht an Ausländer vermieten will, wird diese vermutlich gar nicht erst zu einer Besichtigung einladen.