Darf man Roller fahren wenn man nur den linken Spiegel hat ?

4 Antworten

Gesetzlich ist ein linker Spiegel Pflicht.wen aber 2verbaut sind müssen die auch funktionieren oder den rechten ganz weg machen.

Ist genauso mit dem Tacho.keine Tacho Pflicht,wen aber einer verbaut ist muss er auch gehen.

Gruß

TransalpTom  20.04.2016, 23:45

Lieber Alpino6,


Bitte nicht falsch verstehen, ich finde das total toll, wenn sich junge Leute damit beschäftigen und dafür interessieren und vor allem anderen helfen wollen,  >>> DAUMEN HOCH !!!

Bitte bei "rechtlichen" Ratschlägen" bedenken, dass ein "Halbwissen" im Zweifelsfall den Fragesteller in die Ordnungswidrigkeit oder Straftat führt. Selbst die
Ordnungswidrigkeit kann bei vorbelastetem Punktekonto, recht ärgerlich werden, wenn wir in den Bußgeldbereich kommen.

Was ist jetzt bei Dir lese ist diesbezüglich aber noch harmlos. Es
ist echt steigerungsfähig, hier kommen teilweise Ratschläge, bei denen sofern man diese befolgt, Straftatbestände erfüllt werden.

Wenn Du Dich dafür interessierst, dann google mal

"StVZO" Strassenverkehrszulassungsverodnung (in §72 findest Du immer die Änderungen, ab wann eine Neuerung gilt)

"FZV" Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung

"FEV" Fahrerlaubnisverodnung

"StVG" Strassenverkehrsgesetz

Auch was man so in der Werkstatt "aufschnappt" ist leider oft "Halbwissen", verlasse Dich also nicht darauf "etwas mal gehört " zu haben.

Es ist nicht entscheidend, was ab Werk dran war, sondern einzig und allein, was aufrgund der Fahrzeugart, des Erstzulassungsdatums (bei zulassungsfreien Fahrzeugen, die Erstinbetriebnahme) und der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.

Ein Geschwindigkeitsmesser ist bei allen Krafträdern vorgeschrieben, auch bei Kleinkrafträdern .

Spiegel hängt von max. Höchstgeschwindigkeit und Erstzulassung bzw Erstinbetriebnahme ab.

********************************************************************


Vorhandensein ist vorgeschrieben. Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:
Erstzulassung vor dem 1. Januar 1990:
 > 1 Spiegel links


Erstzulassung ab dem 1. Januar 1990:

> unter 100 km/h, 1 Spiegel links    über 100 km/h, 2 Spiegel


Erstzulassung ab dem 17. Juni 2003:
bis max. 45 km/h, 1 Spiegel links

über 45 km/h, 2 Spiegel
TransalpTom  20.04.2016, 23:50
@TransalpTom

Wenn es Dich interessiert, dann lass mir Deine email Adresse zukommen, dann sende ich Dir eine pdf über Vorschriften am Krad und über lichttechnische Einrichtungen an allen Kraftfahrzeugen.

Alpino6  21.04.2016, 10:57
@TransalpTom

Hallo

Erstmal danke für deine freundliche umgangsform.

Ich bin doch gar nicht so falsch, wenn ich schreibe “für nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen nur ein linker Spiegel“

Fahrzeuge erst über 45kmh sind zulassungspflichtig(Ausnahme,simson oder bis ca. 2002 50kmh)

Mit dem Tacho,Blinker,bremslicht,fernlicht,2ter Spiegel,usw,müsste es ja dann einen Beschluss geben,indem hervorgeht ab welchem dato es Pflicht sei bei nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen,wie Roller,moped usw.

Aber dein Angebot mir eine PDF zukommen zulassen,würde ich gerne annehmen oder einen Link würde mir schon reichen.

Noch besser wäre eine pn

MfG

Mit den aelteren Modellen ist das noch gestattet,die heutigen,muessen zwei Spiegel am Lenker haben.

Also ich muss sagen ich fahre auch nur mit dem Linken und so viele andere auch. Natürlich F1er. Es hat noch kein Polizist etwas gesagt.

420duhd  20.04.2016, 00:17

hahaha Standard f1er :D

Nein nicht mehr straßenverkehrstauglich