Darf man mitgebrachte Getränke mit ins Kino nehmen?

17 Antworten

Es ist grundsätzlich eine reine Frage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insb. deren Erkennbarkeit. Werden diese nicht sichtbar ausgehängt oder erfolgt nicht anderweitig ein entsprechender Hinweis, ist ein Verbot nicht zu begründen und der Betreiber muss seinen Vertrag erfüllen, wenn die Karte schon erworben wurde.

Das Hausrecht könnte in der Tat durch ein Mitnahmeverbot am Eingang und vor Erwerb der Karte entsprechend durchgesetzt werden. Allerdings sind Taschenkontrollen natürlich bekannter Maßen grundsätzlich untersagt. Möglich ist aber, eine freiwillige Durchsuchung zu verlangen und anderweitig eben den Zutritt zu verweigern. Ein Anspruch auf Einlass in ein Kino gibt es vor Erwerb der Karte grundsätzlich nicht.

Ich weiß, diese Frage ist jetzt schon etwas älter, aber sie ist dennoch sehr relevant!

Grundsätzlich ist es nicht verboten. Schließlich ist ein Kino keine Kneipe sondern dient zur Filmvorfürung da.

ABER es besteht die Möglichkeit, dass in der Hausordnung geschrieben steht, dass Mitbringen von Speisen / Getränken verboten ist. Diesbezüglich benötigt es dann ein Schild, das GUT sichtbar am Eingang hängt.

Andererseits kann das Verbot in den AGBs stehen, diese sollten dann jedoch auch irgendwo gutsichtbar hängen. Ansonsten könnte man diese Klausel anfechten, da überraschende Klausel. Schließlich weiß so ca. jeder was in den AGBs steht.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen :)

Ja, sie dürfen Dir den Verzehr eigener Getränke und Speisen untersagen. Und das ist in fast allen Kinos auch der Fall.

Aber durchsuchen dürfen sie die Taschen nicht, können Dich aber auffordern, den Rücksack entsprechend einmal kurz für einen Blick zu öffnen. Das ist dann keine Durchsuchung, sondern nur eine erlaubte Sichtkontroille.

Falss Du dieses verweigerst, können sie dir das Betreten der Kinosäle verbieten. Oder sie bitten Dich, den Ruckack an der Gaderobe abzugeben.

Faky92  13.12.2011, 23:40

Nein, Sichtkontrollen sind ebenfalls untersagt und ein Eingriff in die Privatspähre. Auch eine Leistungsverweigerung mit dem Argument des Hausrechts ist durchaus strittig, vor allem wenn derartige Kontrollen nach dem Ticketerwerb geschehen

Und zwar wenn man sie im Rucksack versteckt? ( Dürfen die Kino Mitarbeiter die Taschen durchsuchen? )

Nein, dürfen sie nicht.

Und würde irgendein Kino auf diese schräge Idee kommen, würde ich auf dem Absatz wieder kehrt machen.

Ja, wenn dort auch Getränke verkauft werden...(siehe Fitnessstudiourteil); ein Kino lebt vom Film; es ist keine Kneipe. Aber man muss ggf. die Courage haben, das per Anwalt durchzuziehen...

eraz06 
Fragesteller
 13.12.2011, 20:35

0,33l kosten da schon 3,00€ dafür bekommt man fast 3 liter cola xD aber ok ist ja auch so weil sie Geld verdienen wollen, aber am Film sollte es sein nicht an den Getränken