Darf man mit 14 Jahren mit einem 27 Jährigen Geschlechtsverkehr haben?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich! 

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolgt hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf:  

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html  

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen.  

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... .  

Seid nett aufeinander!  

R. Fahren  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
linda1315 
Fragesteller
 20.03.2019, 17:02

Ich danke für die Antwort. Das werde ich meiner Freundin morgen gleich berichten und dann ist sie auch ein Stück schlauer :)

Grundsätzlich ist das mit 14 schon erlaubt. ABER es kommt auch darauf an, wie diese beiden Personen zueinander stehen, also ob es zb ein Machtverhältnis gibt das eventuell ausgenutzt werden könnte (Lehrer / Schüler zum Beispiel). Und das ganze muss natürlich einvernehmlich sein.

Und nur weil es erlaubt ist, ist es deshalb trotzdem nicht automatisch gleich super und in Ordnung!

Wenn es freiwillig ist und nicht dazu gezwungen wurde, ist es nicht strafbar und völlig legal.

Die Möglichkeit der Strafbarkeit ist zumindest durch §182 StGB gegeben....

LisaAustria2002  20.03.2019, 15:44

Würde mich wundern, wenn es legal wäre. Aber wenn die Eltern zustimmen, denke ich, dass es legal wäre ..., aber zeig mir Eltern, die da zustimmen würden!

Orothred23  20.03.2019, 15:45
@LisaAustria2002

Wie gesagt, es ist grundsätzlich legal, solang die ältere Person nicht eine nachweisbare sexuelle Unreife der jüngeren Person ausnutzt -> §182 StGB

Fubbelchen  20.03.2019, 15:46
@LisaAustria2002

Es ist, zumindest in Deutschland legal, wenn der älter die sexuelle Unerfahrenheit der Jüngeren nicht ausnutzt, oder wenn Geld fliest.

Ab 14 ist man ein sexuell mündiges Wesen

augsburgchris  20.03.2019, 15:47
@LisaAustria2002

Die Eltern haben diesbezüglich kein Mitbestimmungsrecht.

LisaAustria2002  20.03.2019, 15:49
@augsburgchris

Das wundert mich wirklich. Denn mit 14 ist man ja noch minderjährig, genauso wie ich mit 16.

augsburgchris  20.03.2019, 15:49
@LisaAustria2002

Aber ab 14 sowohl sexuell als auch religiös mündig.

Fubbelchen  20.03.2019, 15:52
@LisaAustria2002

Das hat mit Minderjährigkeit nichts zu tun

RFahren  20.03.2019, 17:00

Bei diesem Paragraphen wird allerdings meist "...und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt..." überlesen!

Dafür müsste schon ein Gutachter bestätigen, dass eine ERHEBLICHE Reifeverzögerung bei der/dem Jugendlichen vorliegt, was nur sehr selten der Fall ist!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Orothred23  20.03.2019, 17:21
@RFahren

Ja, das hatte ich aber bereits erwähnt....deshalb auch die Formulierung "die Möglichkeit der der Strafbarkeit ist gegeben"