Darf man kündigen und während des Kündigungsfrist sich operieren lassen?

6 Antworten

Durch eine zeitweilige Arbeitsunfähigkeit verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsrecht nicht . Lediglich bei noch verfügbaren Urlaubsansprüchen kann es Dir je nach Dauer der AU passieren, das sie bis zum definierten Vertragsende nicht mehr in Erholungsfreizeit abgegolten werden können, sondern dann ggf. ( anteilig ) ausgezahlt werden.

Während einer AU kann kein Erholungsurlaub vom Arbeitgeber gewährt werden .

Ist die geplante OP denn derart notwendig, dass Du sie in den Fristzeitraum der geplanten Kündigung legen musst ? Wenn die OP nicht so kurzfristig absolut notwendig wäre, könnte das ansonsten einen faden Beigeschmack bei Deinem Arbeitgeber hinterlassen.

Nein, die Kündigungsfrist verlängert sich nicht.

Wenn Du fristgerecht z.B. zum 30. Juni kündigst und Dich nächste Woche operieren lässt, bekommst Du vom AG Entgeltfortzahlung bis Ende der Arbeitsunfähigkeit, bzw. zum 30. Juni. Dann bist Du raus, mit oder ohne OP.

Ich hab mal gekündigt weil mein Chef mir nicht glauben wollte das Meine Nebenhöle so im Eimer war das ich durch die Nase keine Luft mehr bekam ( hatte auch mega druck und Kopfschmerzen). Als er meinte ich simuliere bin ich am nächsten tag zum Arzt ( ja ich dürfte nicht einmal zum Arzt oder nachhause, musste weiter ackern bis 21.30 Uhr ). Der Arzt hat mich sofort für eine OP ins KA überwiesen und ich habe meine Kündigung abgegeben. War dann 2 Monate Krankgeschrieben, danach 2 Wochen arbeiten und Tschüss

die Kündigungsfrist sind 4 Wochen; zum 15. oder zum Monatsletzten. ob du innerhalb der Frist den OP-Termin hast, ist belanglos, dann bekommst eine AU.

Eine OP hat keinen Einfluss auf die Kündigungsfrist.