Darf man in der Mittagszeit einen Hochdruckreiniger laufen lassen die Firmen tuen das ja auch ständig?

8 Antworten

Firmen müssen ja auch keine Mittagsruhe einhalten. Oder willst du deren Arbeitszeit zahlen ?

Im  Übrigen gibt es keine offizielle Mittagsruhe mehr.

Ich habe selber eine gute Seite gefunden.



Das sagt die Lärmschutzverordnung:Mit Ausnahme der wenigen Gemeinden, in denen noch per Ortsrecht eine zweistündige Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr bzw. 13 bis 15 Uhr festgelegt ist, bildet beim Lärm, der durch Maschinen oder Arbeitsgeräte verursacht wird, die „Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“, kurz BImSchV oder auch „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ genannt, die Rechtsgrundlage beim Lärmschutz.
Diese Lärmschutzverordnung legt fest, zu welchen Zeiten in Wohngebieten oder (Klein-)Siedlungsbereichen Lärm erzeugt werden darf. 

Nach der BimSchV dürfen Geräte und Maschinen grundsätzlich nicht an Sonntagen sowie gesetzlichen Feiertagen betrieben werden. Werktags gilt eine Ruhezeit von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens. 

Im Einzelfall sind Ausnahmen möglich. Das ist beispielsweise der Fall, wenn bei Unwetter oder Schneefall schweres Räumgerät eingesetzt werden muss oder wenn durch den Einsatz von Geräten wie etwa Kettensägen Gefahren für Menschen oder für die Umwelt abgewendet werden können. Das Gleiche gilt für den Erhalt von Sachwerten (Beispiel: Ein Baum muss gefällt werden, weil er auf ein Haus zu stürzen droht). 

Nach der BimSchV dürfen also von 7 Uhr bis 20 Uhr unter anderem folgende Maschinen und Geräte betrieben werden:

Band- oder Kreissäge, Motor-Kettensäge, Kompressor (Leistung unter 350 Kilowatt), Betonmischer, Förderband, Beton-Spritzmaschine, Bohrgerät, Hydraulikbagger (unter 500 kW), Heckenschere, Hydraulikhammer, Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider, Motorhacke (unter 3 kW), Kehrmaschine, Straßenfräse, Vertikutierer, Schredder, Schneefräse, Wasserpumpe


Der Betrieb folgender Geräte und Maschinen ist an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen zwischen 17 Uhr und 9 Uhr sowie von 13 Uhr bis 15 Uhr verboten: 

Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser, Laubsammler

Für diese Geräte sind die Nutzungszeiten gesetzlich eingeschränkt. Sie dürfen nur werktags zwischen 9 und 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Zu allen anderen Zeiten ist die Nutzung untersagt.



Die "allgemeine Mittagsruhe" wurde abgeschafft. Allerdings bestand auch schon früher eine Ausnahmeregelung für gewerbliche Unternehmen.

Ich denke das kommt hauptsächlich darauf an wo und wie tolerant die Leute in deiner Umgebung sind. Ich komme vom Land und da ist es kein Problem zur Mittagszeit mal eine laute Maschine laufen zu lassen. Auch Sonntags hört man hier öfter mal Motorsägen oder andere laute Maschinerien laufen, bei uns achtet niemand auf die Mittagsruhe. Ich denke in der Stadt, wo Wohnund an Wohnung gebaut ist sieht das anders aus, da sind die Menschen sicher auch empfindlicher.

Für Firmen gibt es da sicher andere Regelungen mit Mittagsruhe usw. Ich wäre da vorsichtig. Halte doch sicherheitshalber die 1 - 2 Stunden Mittagszeit ein und setze deinen Hochdruckreiniger danach erst ein.

Das kommt darauf an, wo Du wohnst. Hier in meiner Stadt gibt es keine offiziellen Mittagsruhezeiten mehr, da kann jeder so viel Krach machen, wie er möchte. Tun die Nachbarn auch: Bandschleifer, Rasenmäher, Heckenschere...was das Herz begehrt. lg Lilo