Darf man etwas behalten, auf das man Pfand gezahlt hat?

8 Antworten

Nein, das darfst Du natürlich nicht. Der Standbetreiber bleibt der Eigentümer eines Pfandbechers. Demnach machst Du dich gem. §§ 246, 248a StGB wegen Unterschlagung geringwertiger Sachen strafbar.

Grundsätzlich werden solche Fälle allerdings nicht verfolgt, da kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Hallo,

nein das darfst du nicht. Dies wäre Unterschlagung.

Bei solch einem geringen Sachwert wird man dich aber sicher nicht belangen. Wahrscheinlich hast du mehr Pfand zahlen müssen, als wie die Tasse Wert ist.

Es wäre auch nicht erlaubt, wenn du Pfandflaschen behälst- die gehören immernoch dem Eigentümer.

Cokedose  19.09.2016, 22:35

An sich richtig, bis auf eine Sache.

Bei Pfandflaschen trifft dies nicht auf Mehrweg-Einheitsflaschen zu. Also die wo kein Schriftzug oder Logo eingeprägt ist. Denn hier kann kein Eígentümer ausgemacht werden. Das wäre nämlich der Inverkehrbringer. Aber bei diesen Poolflaschen ist es nicht mehr nachvollziehbar wer dies ursprünglich einmal war.

Ich bin mal mit nem Krug zum Veranstallter gegangen und fragte ob ich den haben kann der Sagte ja!

Beim Nächsten mal auf dem Weihnachtsmarkt, das selbe spiel mit ner Tasse ... die Antwort war, sie rechnen damit das die teile geklaut werden und deshalb auch der Pfand!

Dennoch habe ich auf einem Bierfest ein jahr drauf nochmal gefragt (es ging um ein Stein krug). Er meinte, Nein und der grund war weil sie die Krüge seperat verkaufen und der Pfand war bei denen weil sie damit gerechnet haben das eins davon mal kaputt gehen könnte!

Kurz: Lieber auf nummer sicher gehen und vor Ort mal nachfragen. Die Veranstalter sehen das Unterschiedlich!

Also zB bei Glühweinständen ziemlich normal