Darf man ein Kind zur Adoption freigeben, während man das andere behält? (Bei Zwillingen z.B.)
Huhu
Mir geht es bei der Frage rein um die gesetzliche Lage, nicht die moralische.
6 Antworten
Gesetzlich darf man das bestimmt, menschlich wäre es ein unglaublicher Akt der Herzlosigkeit und fast schon "Gott spielen", vor allem, wenn es sich auch noch um eineiige Zwillinge handeln würde.
Jede Mutter kann ihre Kinder oder auch nur eins zur Adoption freigeben.
ja das darf man aber das schadet dem anderem zwilling sehr wenn es nicht mit seinem zwillingsbruder aufwächst ich würde es komplett lassen oder beide zur adoption freigebn
Gesetzlich ist es nicht verboten.
Klar, warum nicht?
Nein, das haben doch Eltern aus Australien gemacht, das Kind mit Down Syndrom haben sie abgegeben, das andere behalten. Moralisch natürlich sehr verwerflich.
Die Zwillinge wurden von einer Leihmutter ausgetragen. Das behinderte Kind nahmen sie nicht mit.
Wie nett.
Stimmt, aber sowas ähnliches gibt es bestimmt auch bei leiblichen Kindern.
Ja ich denke schon
Kann ja sein, dass das als moralisch so falsch gilt, dass es per Gesetz verboten ist.